Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp für das Gebiet nördlich des Florianweges und östlich der Landesstraße 26

Begründung

1.2 Bestand

Im westlichen Geltungsbereich befindet sich das Feuerwehrgerätehaus der Gemeinde Damp samt der dazugehörigen Zufahrt und Stellflächen. In diesem Bereich ist auch der Bauhof der Gemeinde Damp angesiedelt. Große Teile des ca. 3.470 m² großen Grundstückes sind bereits versiegelt. Im Südosten stehen zwei weitere Gebäude, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Zum Gebäude an der östlichen Planbereichsgrenze gehört ein Garten, in dem größere Bäume stocken (Stiel-Eiche, Rot-Buche). Im Nordosten des Plangebiets befindet sich, etwas tiefer gelegen, eine Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befinden sich ca. 2.090 m² der Ausgleichsfläche. Diese Fläche wurde der Sukzession (der natürlichen Entwicklung) überlassen. Zum westlichen Geltungsbereich hin ist eine flache Böschung vorhanden, an der überwiegend Brombeere wächst. Zu den südlich angrenzenden Gartenflächen hin befindet sich ebenfalls eine Böschung, an der Hainbuche und Feld-Ahorn stocken. Im westlichen Geltungsbereich verläuft die Landesstraße L 26.

Außerhalb des Geltungsbereiches liegt im Norden eine Waldfläche, in der vorwiegend Esche und Berg-Ahorn stocken. Diese Waldfläche befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Thumby. Nördlich der Waldfläche verläuft die Kreisstraße 61. Im Nordosten befindet sich die Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp, die mit mehreren Gehölzinseln bepflanzt und insgesamt der Sukzession überlassen worden ist.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damp hat am 09.09.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 19 beschlossen.

1.4 Rechtliche Bindungen