Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 19 der Gemeinde Damp für das Gebiet nördlich des Florianweges und östlich der Landesstraße 26

Begründung

3.4 Baugestalterische Festsetzungen

Baugestalterische Festsetzungen werden bei Bedarf im weiteren Verfahren ergänzt.

3.5 Verkehrliche Erschließung

Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes mit der Feuerwehr und dem gemeindlichen Bauhof muss neu geordnet werden, um im Einsatzfall kreuzende Verkehre zwischen den ankommenden Feuerwehrkammeraden und den abfahrenden Einsatzfahrzeugen zu vermeiden. Daher soll im Norden des Plangebietes (auf dem Gebiet der Gemeinde Thumby) eine neue Zufahrt zur Landesstraße L 26 hergestellt werden, über die der geplante Parkplatz im Nordosten des Plangebietes erschlossen wird. Zudem soll der überwiegende Verkehr des gemeindlichen Bauhofes über diese neue Anbindung abgewickelt werden. Die Ausfahrt zum Florianweg soll zukünftig überwiegend den Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr vorbehalten bleiben.

Der technische Ausbau der neuen Anbindung an die Landesstraße ist eng mit dem Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr, Niederlassung Rendsburg, abzustimmen.

Für die geplanten Nutzungen innerhalb des Plangebietes (v.a. für die Feuerwehr) werden zukünftig ca. 40 Stellplätze benötigt. Die einzige Möglichkeit, die erforderlichen Stellplätze in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrgerätehaus herzustellen, sieht die Gemeinde Damp auf der nordöstlich angrenzenden Ausgleichsfläche. Auch hier sieht die Gemeinde ein überwiegendes öffentliches Interesse bzgl. des Eingriffes in die Ausgleichsfläche gegeben.

Für die geplante Zufahrt muss auch geringfügig in die Waldfläche auf dem Gebiet der Gemeinde Thumby eingegriffen werden.

3.6 Ver- und Entsorgung

Das Gebiet wird entsprechend des Bedarfes von der Schleswig-Holstein Netz AG mit Strom und Gas versorgt.

Die Versorgung mit Trinkwasser wird durch den Wasserbeschaffungsverband Mittelschwansen sichergestellt.

Die Ableitung des Schmutzwassers erfolgt im Trennsystem in die Kläranlage der Gemeinde Damp.

Das anfallende Niederschlagswasser kann aufgrund der Bodenverhältnisse voraussichtlich nicht versickert werden. Im weiteren Planverfahren wird ein Niederschlagswasserbeseitigungskonzept erstellt und mit der unteren Wasserbehörde des Kreises abgestimmt.

Die Müllabfuhr obliegt dem Kreis Rendsburg-Eckernförde und wird von privaten Unternehmen wahrgenommen.

Der Feuerschutz wird in der Gemeinde Damp durch die ortsansässige Freiwillige Feuerwehr gewährleistet. Die Löschwasserversorgung ist entsprechend den Vorgaben des Arbeitsblattes W 405 des DVGW sicherzustellen.