Planungsdokumente: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet nördlich des Florianweges und östlich der Landesstraße 26

Begründung

2 Ziel und Zweck der Planung

Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet die 18. Änderung des Flächennutzungsplanes aufgestellt. In dieser wird innerhalb des räumlichen Geltungsbereiches die geplante städtebaulichen Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen dargestellt.

Die Aufstellung der Änderung des Flächennutzungsplanes wurde notwendig, um innerhalb des Geltungsbereiches auf einer Gesamtfläche von ca. 4.750 m² eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Damp entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.

Die Gemeinde Damp muss nach den Hinweisen der Feuerwehrunfallkasse ihr Feuerwehrgerätehaus im Ortsteil Vogelsang erweitern oder durch einen Neubau ersetzen. Wesentliche Gründe hierfür sind die zu kleinen Hallentore für die größer werdenden Fahrzeuge, die Anordnung und Anzahl von Umkleideräumen und sanitären Anlagen sowie die nicht vorhandene Trennung des zu- und abfahrenden Verkehrs im Einsatzfall. Zudem reicht die Anzahl der vorhandenen Stellplätze zukünftig nicht mehr aus.

Das vorhandene Feuerwehrgerätehaus liegt sehr verkehrsgünstig an der Landesstraße 26 und dem Florianweg. Von hier aus sind alle Bereiche der Gemeinde gut und schnell zu erreichen. Daher ist die Gemeinde auch bemüht, die erforderlichen baulichen Maßnahmen an diesem Standort umzusetzen. Zudem soll das vorhandenen Feuerwehrgerätehaus, das vor wenigen Jahren mit großem ehrenamtlichen Einsatz in Stand gesetzt wurde, weiter genutzt werden. Erste Planungen zeigten schnell, dass das vorhandene Grundstück zu klein ist, um alle erforderlichen Maßnahmen umsetzen zu können. Daher wurde auch das östlich angrenzende Flurstück 46/7, dass sich ebenfalls im Eigentum der Gemeinde befindet und derzeit mit einem Wohnhaus bebaut ist, mit in die Planungen einbezogen. Aber selbst auf beiden Grundstücken lassen sich nicht alle erforderlichen baulichen Anlagen unterbringen. Dies liegt vor allem an der notwendigen Anzahl der Stellplätze für die Fahrzeuge der Feuerwehrmänner und -frauen. Daher muss auch ein Teil des nordöstlich angrenzenden Flurstückes 38/9 in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes einbezogen werden. Hierbei handelt es sich um eine Ausgleichfläche für die Nutzungen im Bebauungsplan Nr. 5/IV der Gemeinde Damp (Wasserskianlage und Wohnmobilpark).

Um im Einsatzfall eine Trennung der ankommenden Fahrzeuge der Feuerwehrkammeraden und der abfahrenden Einsatzfahrzeuge zu gewährleisten, muss eine neue Zufahrt zur Landesstraße L 26 erstellt werden. Die örtlichen Verhältnisse lassen eine derartige Trennung im Bereich des Florianweges nicht zu.

Im Rahmen einiger Vorgespräche (mit dem Landesbetrieb Straßenbau- und Verkehr, der unteren Forstbehörde und der unteren Naturschutzbehörde) hat die Gemeinde Damp die grundsätzliche Machbarkeit der neuen Zufahrt zur L 26 und der Anlage der Stellplätze auf der benachbarten Ausgleichsfläche geklärt.

Die aktuelle Vorhabenplanung sieht den Abbruch des Gebäudebestandes auf dem Flurstück 46/7 und den Neubau einer Fahrzeughalle sowie eines Sozialtraktes für die Feuerwehr vor. Der Fahrzeugbestand des Bauhofes wird zukünftig in dem derzeitigen Feuerwehrgerätehaus untergebracht. Die Schulungsräume im Obergeschoss des Bestandsgebäudes werden weiterhin von der Feuerwehr genutzt.

Aus diesen Gründen hat sich die Gemeinde Damp dafür entschieden, den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in diesem Bereich durch die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes bauplanungsrechtlich vorzubereiten.

3 Planinhalt

3.1 Art der baulichen Nutzung

Die Bauflächen werden entsprechend der vorhandenen und zugedachten Nutzungen gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung 'Feuerwehr und Bauhof' dargestellt.