Planungsdokumente: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet nördlich des Florianweges und östlich der Landesstraße 26

Begründung

4 Naturschutzfachliche Einordnung

Der Planbereich wird bereits teilweise als Standort der Feuerwehr genutzt. Der südwestliche Geltungsbereich ist dafür durch Gebäude und Stellflächen versiegelt. Das Gebäude östlich der bisherigen Feuerwache wird für das neue Feuerwehrgerätehaus überplant. Das bestehende Feuerwehrgerätehaus soll als Werkhof erhalten bleiben. Nördlich des Feuerwehrgerätehauses ist, zum Teil in der Gemeinde Thumby, eine Zufahrt geplant. Der südwestliche Geltungsbereich ist aufgrund der Vorbelastungen und der intensiven anthropogenen Nutzung als Fläche mit einer allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz zu bewerten.

Die Ausgleichsfläche im nordöstlichen Geltungsbereich, auf der Stellplätze geplant sind, ist als Sukzessionsfläche und Lebensraum heimischer Brutvögel mit einer besonderen Bedeutung für den Naturschutz zu bewerten. Sie ist daher im Zuge der Planung besonders zu berücksichtigen. Mögliche Standortalternativen für die Stellplätze sind im Vorwege geprüft worden. Es kommt jedoch nur die Planfläche in Betracht.

Im Zuge der Erarbeitung des Umweltberichtes wird eine Bestandsaufnahme (Biotoptypenkartierung) innerhalb des Planbereichs und auf den angrenzenden Flächen durchgeführt. Geschützte Biotope gem. § 30 BNatSchG bzw. § 21 LNatSchG sind nicht bekannt.

Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft sind durch die im öffentlichen Interesse liegende zusätzliche Bebauung für die örtliche Feuerwehr und die Versiegelungen bisher unversiegelter Flächen zu erwarten. In diesem Zusammenhang ist die Rodung von einzelnen Gehölzen nicht zu vermeiden. Des Weiteren wird das Landschaftsbild am nördlichen Ortsrand der Ortschaft Vogelsang-Grünholz verändert. Die Eingriffe werden im Umweltbericht ermittelt und durch Maßnahmen des Naturschutzes gemindert bzw. ausgeglichen.

Ein Teil des Geltungsbereiches dient als Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp für Eingriffe im Ostseebad Damp. Der überplante Teil der Ausgleichsfläche wird aufgrund des bestehenden öffentlichen Interesses an einem bedarfsgerechten Feuerwehrstandort umgewidmet und an einem anderen Standort ersetzt. Dies wird ebenfalls im Umweltbericht dargestellt. Gemäß des Vermerks vom 22.01.2020 stellt die Untere Naturschutzbehörde Rendsburg-Eckernförde eine Befreiung nach § 67 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG aus Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses für die Fläche in Aussicht. Weiterhin sind zur Umgestaltung der Ausgleichsfläche gem. § 9 Abs. 2 LNatSchG die überplanten Gehölze (überwiegend junge Eschen) innerhalb der Ausgleichsfläche zu verlegen.

Flächen des europäischen Netzes Natura 2000 sind von der Planung nicht direkt betroffen. Das nächstgelegene Natura 2000 Gebiet liegt nördlich in einer Entfernung von ca. 1,8 km (FFH 1425-301 „Karlsburger Holz“). Beeinträchtigungen der Erhaltungsziele dieses FFH-Gebietes sind aufgrund der Wirkfaktoren des Vorhabens (Bodenversiegelung, Veränderung des Landschaftsbildes), der kleinflächigen Planung und der Entfernung nicht zu erwarten. Eine Natura 2000-Vorprüfung wird damit nicht notwendig.

Schutzgebiete nach §§ 23 bis 29 BNatSchG sind von der Planung entsprechend der Darstellungen des Landwirtschafts- und Umweltatlasses (siehe oben) nicht betroffen. Flächen des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein werden ebenfalls nicht beeinträchtigt.

Nördlich des bestehenden Feuerwehrhauses befindet sich eine Waldfläche (siehe nachfolgende Darstellung aus dem Landwirtschafts- und Umweltatlas). Diese ist nach Landeswaldgesetz geschützt. Mit der aktuell vorhandenen Bebauung wird der Waldabstand von 30 m (§ 24 Landeswaldgesetz) bereits unterschritten. Die im parallel aufgestellten Bebauungsplan Nr. 19 festgesetzten Baugrenzen orientieren sich am Bestand, weshalb keine zusätzlichen Beeinträchtigungen zu erwarten sind. Der Waldabstand wird nachrichtlich mit in die Änderung des Flächennutzungsplanes aufgenommen. Zusätzlich soll nördlich der neu entstehenden Zufahrt, die teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Thumby liegt, ein Wall oder Zaun errichtet werden. Hintergrund dieser Maßnahme ist die Vermeidung von Materialablagerungen im Wald.

5 Vorgesehener Untersuchungsumfang

Es ist vorgesehen, innerhalb des Umweltberichtes zur Bauleitplanung neben der Bestandsaufnahme und der Bewertung zu den einzelnen Schutzgütern folgende Schutzgutbetrachtungen durchzuführen:

Schutzgut Mensch:

Die Planung sieht die Erweiterung des bestehenden Feuerwehrstandortes vor. Konkret sollen neue Stellflächen für die Feuerwehrfahrzeuge und Stellplätze für die Feuerwehrleute geschaffen werden. Im südwestlichen Geltungsbereich sind bereits Gebäude und Stellflächen vorhanden, die durch die Feuerwehr und den gemeindlichen Bauhof genutzt werden. Das bisherige Feuerwehrgerätehaus soll erhalten und durch den Bauhof genutzt werden. Die östlich der Zufahrt gelegenen Gebäude werden abgerissen und durch ein neues Feuerwehrgerätehaus ersetzt. Im Bereich der Sukzessionsfläche ist die Errichtung neuer PKW-Stellplätze geplant. Im Zuge des Scopings wird das für den technischen Umweltschutz zuständige LLUR beteiligt und hiermit um Mitteilungen zu notwendigen Untersuchungen gebeten.

Schutzgut Tiere und Pflanzen:

Innerhalb des Umweltberichtes wird eine Potenzialabschätzung zu möglichen Lebensräumen von Pflanzen und Tieren im Planbereich im Zusammenhang mit der vorhandenen und der geplanten Nutzung erarbeitet. Neben den Regelungen des BNatSchG ist hierbei der aktuelle Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechts bei der Planfeststellung vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH) Stand 2016) maßgeblich. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Nutzung eintreten, die ggf. eine Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Umsetzung des Vorhabens erfordern. Einer besonderen Betrachtung unterliegen dabei die Sukzessionsfläche sowie die Gehölze im Planbereich. Darüber hinaus werden die Daten zu Pflanzen und Tieren der LANIS-Datenbank des LLUR angefordert und berücksichtigt.

Die Ausgleichsfläche wird im Zuge der Planung umgewidmet. Diesbezüglich erfolgte bereits eine erste Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde (Vermerk von 22.01.2020). Der zu erbringende Ersatz wird in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde erarbeitet.

Der Wald wird gemäß Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde (Ortstermin vom 07.03.2019) nördlich der zukünftigen Zufahrt durch einen Zaun oder einen Wall abgegrenzt, damit kein Material im bestehenden Wald abgelagert wird. Mit der Planung werden Eingriffe in einzelne Gehölze nicht zu vermeiden sein. Entsprechende Vermeidungs- und Minderungsmaßnahmen bzw. Maßnahmen zum Ausgleich werden in Abstimmung mit der Unteren Forstbehörde erarbeitet.

Schutzgut Fläche:

Bezüglich dieses Schutzgutes werden die Neuinanspruchnahme von Flächen, die Flächenversiegelung und die Zerschneidung von Flächen sowie die Möglichkeiten zur Begrenzung des Flächenverbrauchs dargestellt.

Schutzgut Boden:

Die Auswirkungen auf den Boden durch das Vorhaben werden innerhalb des Planbereichs ermittelt und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Hierbei gelten der Runderlass des Innenministers und der Ministerin für Natur und Umwelt vom 09.12.2013 - Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht - und die Eingriffsregelung des Bundesnaturschutzgesetzes (§§ 13 bis 16 BNatSchG) als Grundlagen. Die bereits vorhandenen Versiegelungen im Geltungsbereich werden berücksichtigt.

Die überplante Ausgleichsfläche wird umgewidmet und an einem anderen Standort ersetzt.

Schutzgut Wasser:

Es werden Maßnahmen beschrieben, die die zusätzliche Versiegelung von Bodenfläche und die Ableitung von Niederschlagswasser soweit wie möglich mindern. Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht bekannt.

Schutzgut Klima/Luft:

Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind durch das Vorhaben aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde im Nahbereich der Ostsee nicht zu erwarten.

Schutzgut Landschaft:

Die Planung verschiebt den bebauten Bereich der Ortschaft Vogelsang-Grünholz weiter nach Norden und verändert das Landschaftsbild in diesem Teil der Gemeinde Damp. Die möglichen Veränderungen des Landschaftsbildes durch die zusätzliche Bebauung werden beschrieben und bewertet. Maßnahmen zur Einbindung in die Landschaft werden erarbeitet. Die Erholungsnutzung für den Menschen wird für den Planbereich und die angrenzenden Flächen dargestellt und bewertet.

Schutzgut Kultur- und Sachgüter

Kulturgüter sind im Plangebiet bisher nicht bekannt. Der nordöstliche Geltungsbereich befindet sich innerhalb eines archäologischen Interessensgebiet. Bezüglich möglicher Kulturgüter (z.B. Bodendenkmale, Kulturdenkmale) wird eine Information durch die Denkmalschutzbehörden erbeten. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.

Zudem werden in den Umweltbericht auch Aussagen zu folgenden Aspekten aufgenommen:

  • Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern
  • Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie
  • Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen
  • Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels
  • Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang
  • Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe
  • Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung

Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung Damp vom ………………. gebilligt.

Damp, den ……………………….. .............................................

Die Bürgermeisterin