Planungsdokumente: 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörphof für den Bereich "nördlich der Straße ‚Alt Dörphof‘ im Ortsteil Dörphof"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

5.3 Allgemeine Zusammenfassung

Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörphof ermöglicht die bauliche Entwicklung am Ortsrand auf einer Fläche, die bislang als Acker genutzt wurde. Im Plangebiet ist die Ausweisung einer Fläche für den Gemeinbedarf - Kindertagesstätte - vorgesehen. Die Erschließung erfolgt über die südlich gelegene Straße ‚Alt Dörphof‘.

Zusammenfassend werden nachfolgend die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Plangebiet ist die Schaffung einer neuen Kindertagesstätte vorgesehen. Eine wohnliche Nutzung ist nicht geplant. Im Zuge der Planung sind ein schalltechnisches Gutachten, ein Gutachten zur Staubimmission sowie eine Immissionsprognose für eine mögliche Windkraftnutzung südwestlich des Plangebietes erstellt worden. Maßnahmen zum Immissionsschutz sind nicht notwendig.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Aufgrund der bisherigen Nutzung ist die Planfläche als Lebensraum besonders oder streng geschützter Arten weitgehend ungeeignet. Im Zuge der Planung können drei jüngere Pappeln nicht erhalten werden und werden gerodet. Dieser Eingriff wird innerhalb des Plangebietes ausgeglichen. Bei Berücksichtigung der Bauzeitenregelung für die Rodung ist gegenüber den potentiell vorkommenden Brutvögeln das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG auszuschließen.

Schutzgut Fläche: Der Planbereich wird bislang als Acker genutzt. Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an ausreichend lokalen KiTa-Plätzen begründet und im Zuge der Bauleitplanung an dieser Stelle nicht vermeidbar.

Schutzgut Boden: Das Plangebiet ist bislang unversiegelt. Die zulässige maximale Versiegelung wird im parallel aufgestellten B-Plan Nr. 6 mit ca. 0,1 ha festgesetzt. Für Garagen, Stellplätze und Zufahrten sowie für Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO ist eine Überschreitung dieser Grundfläche um bis zu 100 % zulässig. Entsprechend der Bilanzierung ist eine Ausgleichsfläche von insgesamt 0,1 ha Größe zur Verfügung zu stellen. Der Ausgleich erfolgt über ein Ökokonto.

Schutzgut Wasser: Der Umgang mit anfallendem Niederschlagswasser wird im parallel aufgestellten B-Plan Nr. 6 der Gemeinde Dörphof im Rahmen einer Berechnung nach A-RW 1 geklärt.

Schutzgut Klima/Luft: Durch die Ausweisung der Fläche für Gemeinbedarf - KiTa - sind keine erheblichen Beeinträchtigungen zu erwarten.

Schutzgut Landschaft: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch den weitgehenden Erhalt der Pappelreihe sowie des vorhandenen Knicks und durch die Beschränkung der Bauhöhe gemindert. Zusätzlich ist eine Eingrünung des Plangebietes nach Norden vorgesehen.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Auswirkungen der geplanten baulichen Nutzung auf das kulturelle Erbe sind nicht zu erwarten. Sachgüter Unbeteiligter sind durch die Bauleitplanung nicht betroffen.

Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der Entfernungen sowie der dazwischen gelegenen Nutzungen nicht zu erwarten.

Gesamtbeurteilung

Mit der Umsetzung der Inhalte der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Dörphof sind zusätzliche Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind aufgrund der Lage der Eingriffsfläche am Rand des intensiv baulich genutzten Bereiches Dörphofs und der bisherigen Nutzung insgesamt nicht als erheblich zu bezeichnen.

Nach Durchführung aller vorgesehenen Maßnahmen ist von keinen erheblichen und nachhaltigen Beeinträchtigungen der untersuchten Umweltbelange auszugehen. Die Eingriffe in Natur und Landschaft gelten als ausgeglichen. Das Eintreten von artenschutzrechtlichen Zugriffsverboten gem. § 44 BNatSchG sind nicht zu erwarten.

6 Literatur- und Quellenangaben

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gemeinde DÖRPHOF: Flächennutzungsplan und Landschaftsplan.

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Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung Dörphof vom ……………. gebilligt.

Dörphof, den ………………………..

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Der Bürgermeister