2 Ziel und Zweck der Planung
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 104 aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.
Die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 1,36 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Stadt Schleswig entsprechende bauliche Entwicklung zu ermöglichen.
Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 104 möchte die Stadt Schleswig die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines vorhandenen Betriebes zur Beschäftigung und Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen schaffen.
Die Schleswiger Werkstätten bieten seit 1972 in ihren Betriebsstätten, Schleswig, Kropp, Schuby, Kappeln, Westerakeby, Altenholz und Sylt für rd. 900 behinderte Menschen die Möglichkeit der beruflichen Rehabilitation im Rahmen eines sozialpsychiatrisch orientierten Versorgungssystems.
Arbeitsschwerpunkte der Betriebsstätte im Mühlenredder in Schleswig sind zurzeit die Bereiche Schlosserei, Zerspanung, Elektromontage, Hauswirtschaft und Küche sowie ein Sport- und Seniorenangebot. Zudem befindet sich die Hauptverwaltung der Schleswiger Werkstätten an diesem Standort.
Die Werkstätten sind gehalten, die Produktionsbedingungen möglichst nahe dem des sog. ersten Arbeitsmarktes anzupassen, um so die Wiedereingliederungschancen zu erhöhen. Durch viele wesentliche Gesetzesänderungen im Arbeitsschutz, Brandschutz sowie durch technische Fortschritte und energetischen Auflagen ergibt sich ein wesentlich höherer Platzbedarf, als noch zur Bauzeit des Altbaus im Jahr 1980. Weiterhin sind stetig steigende Produktionszahlen zu verzeichnen.
Derzeit arbeiten ca. 120 behinderte Menschen sowie 20 Mitarbeitende am Standort Mühlenredder 19. Hinzu kommen 20 Mitarbeitende der zentralen Verwaltung für alle Standorte.
Die benannten Abteilungen haben zu wenig Fläche, so dass die operativen Prozesse durch unnötige Bewegungen und ineffiziente Prozesse nicht optimal wertschöpfend sind. Die bestehende Betriebsteile sind an die Grenzen ihrer Entwicklungsmöglichkeiten gestoßen. Zum Teil mussten schon Container aufgestellt werden, um erforderliche Raumkapazitäten zu schaffen.
Um den Betrieb langfristig an diesem Standort zu sichern und zu entwickeln, soll auf der nördlich angrenzenden Fläche eine betriebliche Nutzung ermöglicht werden. Hier sollen ein neues Werkstattgebäude sowie ein Verwaltungs- und Pausengebäude nebst Stellplätzen und Zufahrt errichtet werden.
In dem neuen Werkstattgebäude sollen v.a. die Abteilungen Zerspanung, Schlosserei und Elektro-Montage untergebracht werden. Neubau des Verwaltungs- und Pausengebäudes beinhaltet über wiegend Büro- und Sozialräume sowie eine größere, moderne, den Bedürfnissen der Mitarbeitenden angepasste Essensausgabe und einen Speisesaal. Weiterhin sind einzelne kleinere Räume für therapeutische Zwecke angedacht.
In dem Bestandsgebäude im Norden des Plangebietes sollen Betreuungs- und Fördereinrichtungen für Menschen mit Behinderungen untergebracht werden.
Durch die Festsetzung des Plangeltungsbereiches als Sondergebiet 'Werkstätten' soll die planungsrechtliche Grundlage geschaffen werden, um die benötigte Erweiterung des Betriebes zu ermöglichen, die den derzeitigen Standort festigen und die Anzahl der Arbeitsplätze in der Stadt Schleswig in der Zukunft sichern soll. Die Stadt ist bestrebt, diese Arbeitsplätze sowie die sozialen Einrichtungen unbedingt am Ort zu erhalten.
Die Planung entspricht aus Sicht der Stadt dem in Ziffer 5.4 LEP 2021 als Grundsatz der Raumordnung festgelegten Vorgabe, dass Menschen mit Behinderungen selbstverständlich und selbstbestimmt an allen gesellschaftlichen Bereichen teilhaben sollen. Dies soll nach dem Leitgedanken der Inklusion erfolgen, das heißt ohne Teilung der Gesellschaft in Menschen mit und ohne Behinderungen. Angebote in allen Lebensbereichen, etwa in den Bereichen Wohnen, Arbeit, Gesundheit, Freizeit, Kultur und Bildung sollen die besondere Situation von Menschen mit Behinderungen berücksichtigen. Darüber hinaus sollen bedarfsgerechte Hilfen für Menschen mit Behinderungen die Möglichkeiten zur Teilhabe eröffnen.
Die Planung entspricht weiterhin den in Ziffer 3.9 LEP 2021 dargelegten Grundsätzen für eine geordnete, unter städtebaulichen, ökologischen und landschaftlichen Aspekten verträgliche Siedlungsentwicklung, wonach u.a. neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen.
Mit der Planung trägt die Stadt Schleswig auch dem im § 1a (2) BauGB und Ziffer 3.9 LEP 2021 formulierten Ziel Rechnung, nach dem die Innenentwicklung Vorrang vor der Außenentwicklung hat. Vorrangig sind bereits erschlossene Flächen im Siedlungsgefüge zu bebauen.