3.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird im Sondergebiet durch die festgesetzte Grundfläche (GR) bestimmt. Die Grundfläche von maximal 6.000 m² orientiert sich am geplanten Neubau der Werkstatthallen sowie des Verwaltungs- und Pausengebäudes. In Bezug auf die im Bebauungsplan festgesetzte Fläche des Sondergebietes ergibt sich für die Hauptgebäude eine max. überbaubare Fläche von ca. 55 %.
Das Maß der baulichen Nutzung orientiert sich demnach in angemessener Weise an der städtebaulich gewollten Einbindung in das Ortsbild und den Anforderungen des Vorhabens. So kommt die Stadt Schleswig dem in § 1a Abs. 2 BauGB formulierten Ziel, mit Grund und Boden sparsam und schonend umzugehen, nach. Gleichzeitig verbleibt ein ausreichender Spielraum, um die angestrebte Nutzung optimal auf dem Grundstück anzuordnen.
Weiterhin werden im Bebauungsplan die Anzahl der zulässigen Vollgeschosse und die Höhe der baulichen Anlagen definiert. Demnach sind max. zwei Vollgeschosse und eine max. Höhe der baulichen Anlagen von 9,50 m über der Erdgeschossfertigfußbodenhöhe festgesetzt. Diese Festsetzungen orientieren sich an den Erfordernissen des Vorhabens und der städtebaulichen Einbindung des Vorhabens in die vorhandenen baulichen Strukturen. Hiermit sollen das Einfügen der geplanten baulichen Anlagen in das Ortsbild gesichert und eine übermäßige Fernwirkung der Gebäude vermieden werden.