Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 104 der Stadt Schleswig

Begründung

3.6.2 Abwasserbeseitigung

Schmutzwasserentwässerung:

Das im Plangebiet anfallende Schmutzwasser wird gesammelt und in das vorhandene Kanalnetz in der St.-Jürgener-Straße eingeleitet.

Oberflächenentwässerung:

Für das im Plangebiet anfallende Niederschlagswasser wurde im Rahmen des Planverfahrens eine Berechnung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 durch das Ingenieurbüro Rücken und Partner erstellt. Gemäß des vorliegenden Bodengutachtens ist eine Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet grundsätzlich möglich. Das Entwässerungskonzept sieht vor, das Niederschlagswasser nach Möglichkeit in den angrenzenden Grünflächen über Mulden zu versickern. Ein Großteil des Regenwasser muss jedoch über Rigolen auf der Ostseite des geplanten Gebäudes versickert werden. Zur Minimierung des anfallenden Regenwasser sieht der Bebauungsplan vor, dass die Gebäudeteile mit zwei Vollgeschossen sowie alle Flachdächer nur mit einem Gründach zulässig sind und dass Stellplätze für Pkw sowie deren Zufahrten aus fugenreichem Material mit wasserdurchlässigem Unterbau herzustellen sind. Das auf den Grundstücken anfallende Niederschlagswasser ist durch geeignete Vorkehrungen (Versickerungsmulden, -gräben, -schächte) im Plangebiet zu versickern. Überschusswasser darf im Fall von Starkregenereignissen über einen Notüberlauf in die Regenwasserkanalisation in der St.-Jürgener-Straße abgeleitet werden.

In den Hinweiskarten Starkregengefahren Schleswig-Holstein sind innerhalb des Plangebietes vereinzelte Bereiche gekennzeichnet, bei denen es im Falle von extremen Regenereignissen zum Anstau von Niederschlagswasser kommen kann. Durch diese minimalen Ansammlungen von möglichem Regenwasser gehen keine gravierenden Gefahren aus.

3.6.3 Elektrizitätsversorgung

Die Versorgung mit elektrischer Energie wird in Abstimmung mit dem Versorgungsträger über das Netz der Schleswiger Stadtwerke sichergestellt.

3.6.4 Feuerlöscheinrichtungen

Die Stadt verfügt über eine Freiwillige Feuerwehr.

Die Feuerlöschversorgung ist nur auf die bestehende Bebauung (Bestand) ausgerichtet.

Die Feuerlöscheinrichtungen müssen im Zuge der Umsetzung der Bebauungsplaninhalte überprüft werden, so dass im Bereich der Straßen und Wege Hydranten der zentralen, städtischen Wasserversorgungsanlagen in ausreichender Zahl installiert werden können. Gemäß der Information zur Löschwasserversorgung des AGBF-Bund sollen die Abstände neu zu errichtender Hydranten 150 m nicht überschreiten.