Planungsdokumente: Erstmalige Aufstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Lottorf für das Gemeindegebiet Lottorf

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.11. Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft

Im Gemeindegebiet Lottorf befinden sich Flächen, die im Rahmen von Bebauungsplänen nach § 9 Abs. 1 Nr. 20 BauGB als Kompensationsflächen festgesetzt wurden. Diese werden entsprechend als „Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft“ im F-Plan dargestellt.

4.2. Planungen und Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften sowie nachrichtliche Übernahmen

Die bereits vorhandenen Planungen und sonstigen Nutzungsregelungen werden nachrichtlich in den Flächennutzungsplan übernommen. Dies betrifft

Gesetzlich geschützte Biotope (§ 30 BNatSchG / § 21 LNatSchG)

Denkmale (§ 8 DSchG)

Anbauverbotszonen (an Bundesautobahnen 40 m gemäß § 9 Abs. 1 FStrG)

4.3. Hinweise