4.1.8. Wasserflächen
Im Gemeindegebiet sind im Osten und Nordwesten stehende Gewässer vorhanden. Die bestehenden Gewässer werden im F-Plan als „Wasserflächen“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 7 BauGB dargestellt.
Außerdem befindet sich im Gemeindegebiet ein ausgeprägtes Grabensystem. Die Verbandsgewässer werden dargestellt, auf die Darstellung der Unterhaltungsstreifen wird aus Gründen der Maßstäblichkeit verzichtet. Es gilt:
Laut Verbandssatzung ist bei offenen Verbandsgewässern, gemessen ab Böschungsoberkante, ein beidseitiger jeweils 5,00 m breiter Unterhaltungsschutzstreifen und bei verrohrten Verbandsgewässer ein jeweils 5,00 m breiter Unterhaltungsschutzstreifen beidseits der Rohrleitungsachse von Abgrabungen, Aufschüttungen und Bauten freizuhalten. Neben den gewässerparallel verlaufenden Unterhaltungsschutzstreifen sind zusätzliche Wendemöglichkeiten an der A7 und der Bahnlinie vorzuhalten und ausreichende Schleppkurven für die Unterhaltungsfahrzeuge, bei Richtungswechsel der Verbandsgewässer, einzurichten.