Planungsdokumente: Erstmalige Aufstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Lottorf für das Gemeindegebiet Lottorf

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4.1.2. Gemischte Bauflächen

Gemischte Bauflächen dienen gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zulässig sind Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und teilweise Vergnügungsstätten.

Der bereits vorhandene, durchmischte Baubestand in Lottorf entsprechend des Umrisses der Innenbereichssatzung als gemischte Bauflächen dargestellt.

Zur lokalen Wirtschaft innerhalb der gemischten Bauflächen gehören unter anderem ein Hufschmied, eine Hundepension und ein KFZ-Betrieb.

Die wohnbauliche Entwicklung soll zukünftig vorrangig im Bereich der Ortslage Lottorf und innerhalb der Innenbereichssatzung der Gemeinde erfolgen. Hier sind diverse Baulücken vorhanden, die vor der Inanspruchnahme neuer Flächen geschlossen werden können.

4.1.3. Sonderbaufläche „Photovoltaik-Freiflächenanlage“

Durch die Gemeinde Lottorf verläuft sowohl die Bundesautobahn A7 als auch eine Bahntrasse. Durch die verkehrliche Situation in der Gemeinde entstehen sogenannte privilegierte Bereiche in einem erheblichen Umfang. Die Gemeinde ist sich ihrer Verantwortung bewusst und leistet auch aufgrund dessen einen großen Anteil an Maßnahmen zum Klimaschutz durch die Ausweisung von Sonderbauflächen mit Zweckbestimmung PV-FFA, die den Umfang anderer Gemeinden weit übersteigt.

Die Gemeinde ist an der Gewinnung von erneuerbaren Energien stark interessiert. Mit den Entwicklungsflächen sollen die Voraussetzungen für den Bau einer großflächigen Photovoltaik-Freiflächenanlage geschaffen werden. Die Gemeinde will einen Beitrag zum Klimaschutz leisten und dafür den Anteil an erneuerbaren Energien ausbauen.

Die geplanten Flächen liegen im Bereich der Privilegierung an der BAB 7 sowie westlich des bestehenden Solarparks an der Bahntrasse.

Die Fläche westlich des bestehenden Solarparks soll außerdem die planungsrechtliche Voraussetzung für Batteriespeicher schaffen.

Diese Flächen werden entsprechend ihrer zukünftigen Nutzung als Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung „Photovoltaik-Freiflächenanlagen“ gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO dargestellt.

4.1.4. Flächen für den Gemeinbedarf

In der Gemeinde ist das Gemeinde- und Feuerwehrgerätehaus als Fläche für den Gemeinbedarf dargestellt.

Die Fläche wird entsprechend ihrer Nutzung als „Fläche für den Gemeinbedarf“ gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 2a BauGB gekennzeichnet.