Planungsdokumente: Erstmalige Aufstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Lottorf für das Gemeindegebiet Lottorf

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

4. Inhalte des Flächennutzungsplans

Die Planzeichnung des aufzustellenden F-Plans enthält flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet Darstellungen, die die derzeitige und zukünftige Art der baulichen und sonstigen Nutzungen (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) wiedergeben. Darunter bspw. Flächen für den Gemeinbedarf, Wohn- und gemischte Bauflächen, Verkehrs-, Wasser- und Waldflächen, Flächen für den Naturschutz, und Flächen für die Landwirtschaft sowie nachrichtliche Übernahmen, die besondere Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bedingen.

Die vorliegende Begründung erläutert die grafisch dargestellten Entwicklungsabsichten der Gemeinde und führt diese textlich aus. Nachfolgend wird auf die in der Planzeichnung verwandten Darstellungen, Kennzeichnungen und nachrichtlichen Übernahmen eingegangen.

4.1. Geplante Darstellungen

4.1.1. Wohnbauflächen

Ein Großteil der bestehenden Wohnbebauung konzentriert sich auf die Ortslage Lottorf. Für einen Teil der Ortslage liegt ein Bebauungsplan vor (Landesregierung Schleswig-Holstein; Schleswig-Holsteinische Kommunen 2023). Der Großteil der Bebauung in Lottorf ist ohne Bebauungsplan geregelt. Dazu kommen diverse Einzelbebauungen ohne baulichen Zusammenhang. Die zukünftige Wohnbebauung ist nur innerhalb der Ortslage erwünscht.

Das Baugebiet „Steenbarg“ ist gemäß Bebauungsplan als Wohnbaufläche dargestellt.

Die wohnbauliche Entwicklung soll zukünftig vorrangig im Bereich der Ortslage Lottorf und innerhalb der Innenbereichssatzung der Gemeinde erfolgen. Hier sind diverse Baulücken vorhanden, die vor der Inanspruchnahme neuer Flächen geschlossen werden können.

Der wohnbauliche Entwicklungsrahmen beträgt für die Gemeinde Lottorf 10-11 Wohneinheiten. Bis einschließlich 2024 ist von dem Kontingent noch kein Gebrauch gemacht worden.

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