4. Inhalte des Flächennutzungsplans
Die Planzeichnung des aufzustellenden F-Plans enthält flächendeckend für das gesamte Gemeindegebiet Darstellungen, die die derzeitige und zukünftige Art der baulichen und sonstigen Nutzungen (gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 1 BauGB) wiedergeben. Darunter bspw. Flächen für den Gemeinbedarf, Wohn- und gemischte Bauflächen, Verkehrs-, Wasser- und Waldflächen, Flächen für den Naturschutz, und Flächen für die Landwirtschaft sowie nachrichtliche Übernahmen, die besondere Nutzungsregelungen nach anderen gesetzlichen Vorschriften bedingen.
Die vorliegende Begründung erläutert die grafisch dargestellten Entwicklungsabsichten der Gemeinde und führt diese textlich aus. Nachfolgend wird auf die in der Planzeichnung verwandten Darstellungen, Kennzeichnungen und nachrichtlichen Übernahmen eingegangen.