Planungsdokumente: Erstmalige Aufstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Lottorf für das Gemeindegebiet Lottorf

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.6. Naturräumliche Gegebenheiten

Aus geomorphologischer Sicht ist Schleswig-Holstein dreigeteilt. Im Westen befinden sich die Marschen, mittig liegt die Geest und im Osten schließt das Schleswig-Holsteinische Hügelland an (Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur 2023). Der östliche Teil von Lottorf liegt im Schleswig-Holsteinischen Hügelland, der westliche Teil von Lottorf auf der Schleswig-Holsteinischen Geest (ebd.).

Im Plangebiet befinden sich Knicks, welche als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 21 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) weder beeinträchtigt noch zerstört werden dürfen. Grundsätzlich ist entlang dieser Knicks mit allen baulichen Anlagen inklusive aller Nebenanlagen ein Schutzstreifen von mindestens 3,00 m zum Knickwallfuß einzuhalten.

3.7. Verkehrliche Erschließung

Straßenverkehrsflächen

Durch die Gemeinde Lottorf verläuft die Bundesautobahn A7 in Nord-Süd-Ausrichtung. Die östliche Gemeindegrenze bildet, ebenfalls in Nord-Süd-Ausrichtung, die Kreisstraße K54. Die Gemeinde ist so an das überregionale und örtliche Straßenverkehrsnetz angebunden.

Öffentlicher Personennahverkehr

Durch die Gemeinde verlaufen die Buslinien 695 im Kreisverkehr von Schleswig ZOB nach Schleswig ZOB sowie die Buslinie 696 von Schleswig nach Jagel.

Eisenbahnverkehrsflächen

Durch das Gemeindegebiet von Lottorf verläuft außerdem eine Bahnstrecke. Anschluss an den Schienenverkehr besteht in Schleswig. Dort verlaufen die Linien RE7 Richtung Flensburg bzw. Hamburg sowie der RE74 Richtung Husum bzw. Rendsburg.

3.8. Ver- und Entsorgungseinrichtungen

Nachfolgend werden die örtlichen Gegebenheiten bezüglich der Ver- und Entsorgungseinrichtungen dargestellt.

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