3.6. Naturräumliche Gegebenheiten
Aus geomorphologischer Sicht ist Schleswig-Holstein dreigeteilt. Im Westen befinden sich die Marschen, mittig liegt die Geest und im Osten schließt das Schleswig-Holsteinische Hügelland an (Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur 2023). Der östliche Teil von Lottorf liegt im Schleswig-Holsteinischen Hügelland, der westliche Teil von Lottorf auf der Schleswig-Holsteinischen Geest (ebd.).
Im Plangebiet befinden sich Knicks, welche als gesetzlich geschützte Biotope gemäß § 30 Abs. 2 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.V.m. § 21 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG) weder beeinträchtigt noch zerstört werden dürfen. Grundsätzlich ist entlang dieser Knicks mit allen baulichen Anlagen inklusive aller Nebenanlagen ein Schutzstreifen von mindestens 3,00 m zum Knickwallfuß einzuhalten.