Planungsdokumente: Erstmalige Aufstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Lottorf für das Gemeindegebiet Lottorf
Begründung
3.1. Wohnen
Siedlungsstruktur und Verwaltungszugehörigkeit
Administrativ gehört die Gemeinde Lottorf zum Amt Haddeby. Die Fläche der Gemeinde umfasst 578 Hektar, die Einwohnerzahl beträgt 234 Einwohner (Statistische Ämter des Bundes und der Länder 2024). Dies entspricht einer Bevölkerungsdichte von 40 Einwohner pro Quadratkilometer (ebd.).
Die Gemeinde besteht bis auf wenige Einzelbebauungen im baulichen Außenbereich aus der Ortslage Lottorf. Die Bebauung zieht sich entlang der Straßenzüge und wird daher nicht als kompakt, sondern eher als bandartig beschrieben. Die Ortslage umfasst neben der Wohnbebauung auch diverse landwirtschaftliche Betriebe, die innerhalb der Ortslage liegen.
Als Gemeinde ohne zentralörtliche Funktion gehört Lottorf somit nicht zu den raumordnerisch festgelegten Schwerpunktbereichen der Siedlungsentwicklung (Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein 2021:130). Demzufolge muss den landes- und regionalplanerischen Vorgaben eine dem örtlichen Bedarf entsprechende bzw. ortsangemessene Wohnbauentwicklung bei der weiteren Entwicklung nachgekommen werden (ebd.)
Demografische Bevölkerungsentwicklung
Für die vergangenen Jahre zeigen die Bevölkerungsdaten für Lottorf eine größere Schwankung auf (Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein 2021). Dies wird deutlich an den einzelnen Jahreszahlen. Im Jahr 2014 gab es in Lottorf 231 Einwohner, in den Jahren 2018 und 2019 dagegen 260 Einwohner. Der gleiche Sprung findet von 2019 bis 2022 in die andere Richtung statt, sodass ebenfalls ca. 30 Einwohner abgewandert sind.
Bei der Bevölkerungsentwicklung in den Kreisen und kreisfreien Städten Schleswig-Holsteins bis 2040 hat der Kreis Schleswig-Flensburg eine negative Bevölkerungsentwicklung zu verzeichnen (Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport 2022). Die Reduzierung beträgt ca. 4.510 Einwohner (ebd.). Der Verlust wird sich vermutlich auch auf die einzelnen Gemeinden niederschlagen, sodass Lottorf davon ebenfalls betroffen sind wird.
3.2. Gemischte Baufläche
Gewerbebetriebe sind gemäß der Systematik der BauNVO sowohl in gemischten Bauflächen als auch in gewerblichen Bauflächen allgemein zulässig. Der geeignete Gebietstyp richtet sich unter anderem nach der in Anspruch zunehmenden Fläche, der Betriebsart, den betrieblichen Emissionen und den jeweiligen Standortfaktoren.
In der Ortslage Lottorf sind diverse kleingewerbliche Betriebe vorhanden, deren Eigenschaften in den Gebietstyp gemischte Baufläche einzuordnen sind.