Planungsdokumente: Erstmalige Aufstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Lottorf für das Gemeindegebiet Lottorf

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1.2. Erfordernis und Ziel der Planung

In der Gemeinde Lottorf besteht die Bestrebung, den Anteil erneuerbarer Energien im Gemeindegebiet zu erhöhen und einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Dafür möchte die Gemeinde den Bau großflächiger Photovoltaik-Freiflächenanlagen (PV-FFA) auf derzeit landwirtschaftlich genutzten Flächen zulassen, über die mittels Umwandlung von Sonnenstrahlung elektrische Energie erzeugt wird.

Gemäß § 5 Baugesetzbuch (BauGB) soll die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in der Gemeinde Lottorf durch die Bauleitplanung vorbereitet und geleitet werden. Bauleitpläne ordnen auf örtlicher Ebene die Gesamtheit der Bodennutzungsansprüche und -interessen. Indem es sich flächendeckend auf das gesamte Gemeindegebiet erstreckt und neben der Bebauung auch die sonstige Bodennutzung steuert, schafft es die Voraussetzungen dafür, einen Ausgleich zwischen konkurrierenden Nutzungen zu gewährleisten.

Der F-Plan besitzt durch die Darstellung aktueller und zukünftiger Nutzungen und Abgrenzungen eine Steuerungsfunktion. Im Gegensatz zum Bebauungsplan (B-Plan) entwickelt der F-Plan keine unmittelbar rechtliche Außenwirkung. Er bindet jedoch die Gemeinde, alle Behörden und Träger öffentlicher Belange an die im Plan enthaltenen Darstellungen.

Mit der Aufstellung des F-Planes verfolgt die Gemeinde das Ziel, einen Planungsrahmen für die kommenden Jahre zu erstellen, um zukünftige Planungen und Projekte in den gesamtgemeindlichen Zielrahmen einordnen zu können sowie eine Grundlage für weitere Schritte der verbindlichen Bauleitplanung zu schaffen.

Mit der erstmaligen Aufstellung eines Flächennutzungsplanes soll die zukünftig angestrebte Entwicklung bauleitplanerisch abgesichert werden. Zudem ist es das Ziel der Gemeinde, die ordnungsgemäße Bewirtschaftung der Grundstücke sicherzustellen.

Zur Konkretisierung der ersten grundlegenden planerischen Aussagen im F-Plan werden auf dessen Basis verbindliche B-Pläne entwickelt. Sie enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung für einzelne Plangebiete.

1.3. Historische Entwicklung

Der Ortsname wurde erstmals 1649 dokumentiert und bedeutet Dorf des Loppa (von altdän. thorp, mnd. dorp, nnd. dörp, vgl. altn. Loptr für den Gott Loki).

Während des Ersten Schleswigschen Krieges fand am 24. November 1850 bei Lottorf ein Gefecht zwischen dänischen und deutsch-schleswig-holsteinischen Truppenverbänden statt.

2. Rahmenbedingungen

In der vorliegenden Begründung werden die Ziele, Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des F-Plans dargelegt. Auch wird aus ihr das städtebauliche Erfordernis der Planung erkennbar.

Zur Wahrung der Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die bauplanerisch relevanten Umweltbelange ermittelt, beschrieben, bewertet und in einem Umweltbericht dokumentiert werden (§2a BauGB). Das Ergebnis der Umweltprüfung wird im Umweltbericht dargelegt. Er bildet einen gesonderten Teil der Begründung.

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