Planungsdokumente: Erstmalige Aufstellung Flächennutzungsplan der Gemeinde Lottorf für das Gemeindegebiet Lottorf

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1. Rechtsgrundlagen

Der vorliegenden Planung liegen zugrunde:

  • Gesetz über die Landesplanung in Schleswig-Holstein (Landesplanungsgesetz),
  • Landesentwicklungsplan (LEP),
  • Regionalplan (RP),
  • Landschaftsrahmenplan (LRP),
  • Landeswaldgesetz (LWaldG),
  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
  • Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG),
  • Baugesetzbuch (BauGB),
  • Baunutzungsverordnung (BauNVO) und
  • Planzeichenverordnung (PlanzVO)

jeweils in der derzeit gültigen Fassung.

Es existieren weder ein alter Flächennutzungsplan noch ein Landschaftsplan, deren Aussagen berücksichtigt werden können.

2.2. Vorgaben der überörtlichen und örtlichen Planung

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB sind Bauleitpläne den Zielen der Raumordnung anzupassen.

Vorgaben der überörtlichen Planung

Im Landesentwicklungsplan (Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein 2021) ist die Gemeinde Lottorf als ländlicher Raum dargestellt. Die Gemeinde Lottorf liegt auf der Landesentwicklungsachse. Durch das Gemeindegebiet führt die Bundesautobahn und eine zwei- oder mehrgleisige elektrifizierte Bahnstrecke. In der Gemeinde liegt ebenfalls eine Biotopverbundachse auf Landesebene. Die Gemeinde liegt im 10-Kilometer-Umkreis um ein Mittelzentrum (Schleswig). Teilweise liegt die Gemeinde in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung.

Abbildung 2: Ausschnitt Fortschreibung Landesentwicklungsplan (Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein 2021)

Der LEP 2021 räumt insbesondere den ländlichen Gemeinden ohne zentralörtliche Funktion, wie der Gemeinde Lottorf, mehr Spielraum in der Siedlungsentwicklung ein. Als Ziel der Raumordnung formuliert der LEP 2021, dass Gemeinden wie Lottorf, die keine Schwerpunkte für den Wohnungsbau sind, den örtlichen Bedarf decken sollen (Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein 2021:130). Dort können im Zeitraum 2022 bis 2036 bezogen auf ihren Wohnungsbestand am 31.12.2020 neue Wohnungen im Umfang von bis zu 10 Prozent (wohnbaulicher Entwicklungsrahmen) in den ländlichen Räumen gebaut werden (ebd.).

In der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes Windenergie sind keine Potenzialflächen für Wind in der Gemeinde Lottorf vorhanden.

Im Regionalplan (Ministeriums für ländliche Räume, Landesplanung, Landwirtschaft und Tourismus 2002) ist die Gemeinde im ländlichen Raum dargestellt. Durch die Gemeinde führen Bundesautobahn und elektrifizierte Bahnstrecke. Sie liegt teilweise innerhalb eines Gebietes mit besonderer Bedeutung für Natur und Landschaft. Die Gemeinde liegt ebenfalls teilweise im Lärmschutzbereich des Flugplatzes Jagel. Im Norden liegt außerdem ein Gebiet mit besonderer Bedeutung für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe. Teile der Gemeinde liegen in einem Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung.

Im Entwurf des Regionalplans (Landesregierung Schleswig-Holstein 2023) hat die Gemeinde Lottorf keine zentralörtliche Einstufung. Durch die Gemeinde führen die Bundesautobahn und die elektrifizierte Bahnstrecke. Die Gemeinde liegt teilweise im Lärmschutzbereich des Flugplatzes Jagel und in einem Vorbehaltsgebiet für Natur und Landschaft sowie einem Vorranggebiet für den Naturschutz. Außerdem liegt die Gemeinde vollständig in einem Entwicklungsgebiet für Tourismus und Erholung. Im Osten verläuft eine Freileitung und im Norden liegt anteilig ein Vorbehaltsgebiet für den Abbau oberflächennaher Rohstoffe.

Abbildung 3: Ausschnitt Entwurf Regionalplan Planungsraum I (Landesregierung Schleswig-Holstein 2023

Der 1. Entwurf des Regionalplanes Wind (Juli 2025) stellt keine Windvorranggebiete in der Gemeinde Lottorf dar.

Innerhalb des Landschaftsrahmenplans (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein 2020) ist in der Karte 1 ein Schwerpunktbereich des Biotopverbundsystems im Westen der Gemeinde dargestellt, ebenso wie eine Verbundachse des Biotopverbundsystems. In Karte 2 wird ein Gebiet, das die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung als Landschaftsschutzgebiet erfüllt, dargestellt. Außerdem werden ein Gebiet mit besonderer Erholungseignung sowie eine Knicklandschaft dargestellt. In Karte 3 werden klimasensitive Böden sowie im Norden oberflächennahe Rohstoffe sowie eine Waldfläche > 5 ha dargestellt.

Abbildung 4: Ausschnitt Landschaftsrahmenplan Karte 1 (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein 2020)

Abbildung 5: Ausschnitt Landschaftsrahmenplan Karte 2 (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein 2020)

Abbildung 6: Ausschnitt Landschaftsrahmenplan Karte 3 (Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein 2020)

Vorgaben der örtlichen Planung

In der Gemeinde Lottorf wurde bislang kein Flächennutzungsplan aufgestellt. Es handelt sich bei vorliegender Planung um die Erstaufstellung eines Flächennutzungsplanes. Bauleitplanung wurde bisher über selbstständige Bebauungspläne gesteuert.

Bebauungspläne in der Gemeinde Lottorf gibt es drei. Der Bebauungsplan Nr. 1 sowie der Bebauungsplan Nr. 2 regeln Wohnbebauung, der Bebauungsplan Nr. 3 umfasst den Solarpark an der Bahntrasse.

Ein Landschaftsplan ist für die Gemeinde Lottorf nicht vorhanden.

Satzung über die Festlegung im Zusammenhang bebauter Ortsteile

Die Gemeinde Lottorf hat im Jahr 1999 eine Satzung über die Festlegung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile beschlossen.

Die Satzung umfasst die bandartige Bebauung entlang der Bahnhofstraße, der Dorfstraße sowie Moorweg und das dem Bebauungsplan Nr. 2 unterliegende „Steenbarg“, das in der Abbildung 7 orange dargestellt ist.

Abbildung 7: Ausschnitt Satzung der im Zusammenhang bebauten Ortsteile

Die 1. Änderung der Satzung hat zu einer Veränderung im Zuschnitt des im Zusammenhang bebauten Ortsteils geführt. Diese befindet sich nördlich der Bahnhofstraße im Norden der bandartigen Struktur.

Standortuntersuchung für großflächige Solar-Freiflächenanlagen im Amt Haddeby

Für die Gemeinde Lottorf wurde im Zuge einer amtsweiten Standortuntersuchung für Freiflächenphotovoltaik die Potenziale in der Gemeinde ermittelt. In diesem werden Tabuflächen sowie Prüf- und Abwägungskriterien und für PV geeignete Flächen dargestellt. Das Kapitel für die Gemeinde Lottorf wird an dieser Stelle wiedergegeben:

„Die amtsweite Weißflächenkartierung hat für die Gemeinde Lottorf Ausschlussflächen in einer Größe von ca. 191 ha (=> ca. 33 %), Abwägungsflächen von ca. 173 ha (=> ca. 30 %) und Weißflächen von ca. 214 ha (=> ca. 37 %) ergeben.

Die Gemeinde Lottorf nimmt im Amt Haddeby und auch darüber hinaus eine Sonderstellung ein, da mit der Autobahn A7 und der überregionalen Bahnstrecke Hamburg-Flensburg zwei Verkehrswege vorhanden sind, die die Voraussetzungen gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 8 BauGB erfüllen. Die Flächen mit einem Abstand von 200 m beidseits der vorgenannten Verkehrswege nehmen (einschließlich der Verkehrswege) ca. 214 ha und damit ca. 37 % des Gemeindegebietes ein. Dies ist ein außergewöhnlich hoher Wert. Unter Berücksichtigung der Ausschlussflächen, die auch im Rahmen einer privilegierten Errichtung von PV-Freiflächenanlagen entlang der Verkehrswege zu beachten sind, verbleiben Flächen von ca. 134 ha, auf denen groß flächige Solar-Freiflächenanlagen privilegiert errichtet werden können. Dies entspricht einem Flächenanteil von ca. 23 % des Gemeindegebietes.

Derzeit sind bereits Solar-Freiflächenanlagen mit einer Fläche von ca. 37,5 ha entlang der Bahnstrecke und der Autobahn vorhanden bzw. stehen kurz vor der Fertigstellung. Zudem hat die Gemeinde Lottorf im Jahr 2024 einen Aufstellungsbeschluss zur Erweiterung des bestehenden Solarparks an der Bahnstrecke (Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Lottorf) gefasst. Durch diese Planung soll der vorhandene Solarpark um ca. 10,4 ha erweitert werden. Rund ein Viertel der Erweiterungsfläche befindet sich innerhalb des 200 m Abstandes zur Bahnstrecke und der Gesamtbereich befindet sich in einer sog. Weißfläche. Diese Erweiterung ist schon seit langem geplant und stellt aus Sicht der Gemeinde daher eine Sondersituation dar, da sie der Erweiterung einer bestehenden Anlage dient, vom gleichen Vorhabenträger umgesetzt wird und somit ohne den Bau neuer Infrastruktureinrichtungen auskommt.

Neben den vorgenannten Solar-Freiflächenanlagen sind der Gemeinde v.a. entlang der Autobahn Planungen für weitere PV-Anlagen auf einer Gesamtfläche von ca. 45,0 ha bekannt. Damit sind in der Gemeinde Lottorf aktuell Solar-Freiflächenanlagen mit einer Gesamtfläche von ca. 93,0 ha vorhanden oder in konkreter Planung. Dies entspricht einem Flächenanteil von ca. 16 % am Gemeindegebiet.

Diese Ausführungen verdeutlichen, dass in der Gemeinde Lottorf bereits wesentliche Teile des Gemeindegebietes für die Errichtung von Solar-Freiflächenanlagen zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang weist die Gemeinde zudem darauf hin, dass auch in den Nachbargemeinden Selk, Jagel und Brekendorf unmittelbar an der Grenze zur Gemeinde Lottorf weitere großflächige Solar-Freiflächenanlagen vorhanden, genehmigt oder in Planung sind. Um die Akzeptanz für die Erzeugung erneuerbarer Energie in der Bevölkerung zu erhalten und eine Überlastung der Landschaft im Gemeindegebiet zu vermeiden, hat die Gemeinde Lottorf beschlossen, keine weiteren Flächen für Solar-Freiflächenanlagen im Rahmen von Bauleitplan verfahren auszuweisen. Hiervon ausgenommen ist, aus den genannten Gründen, das bereits laufende Bauleitplanverfahren für die Erweiterung des bestehenden Solarparkes westlich der Bahnstrecke (Planungsbüro Springer 2025).

2.3. Interkommunale Abstimmung

Gemäß § 2 Abs. 2 BauGB sind Bauleitpläne benachbarter Gemeinden aufeinander abzustimmen. Betroffene benachbarte Gemeinden wurden im Rahmen der Frühzeitigen Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB über die Planung in Kenntnis gesetzt und zur Abstimmung mit ihren Belangen aufgefordert. Es wurden keine Hinweise oder Bedenken geäußert.

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