6.2.1.1. Schutzgut Mensch
Eine intakte Umwelt stellt die Lebensgrundlage des Menschen dar. Somit ist er indirekt von allen Einflüssen auf die Schutzgüter betroffen. Die Sicherung der Grundlage für Leben und Gesundheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft sind Gegenstand des § 1 BNatSchG. Für das Schutzgut Mensch werden vor allem Beeinträchtigungen der Gesundheit vorwiegend durch Lärm und andere Immissionen sowie Einschränkungen von Erholungs- und Freizeitfunktionen und der Wohnqualität betrachtet.
a) Bestand
Wohnen
Die Wohnnutzung in Lottorf konzentriert sich im Wesentlichen auf die Ortslage Lottorf. Die Ortslage Lottorf liegt zentral im Gemeindegebiet, vereinzelt liegen Einzelbebauungen, überwiegend im Nordosten des Gemeindegebietes, vor. Die Ortslage stellt sich nicht als kompakt dar, sondern zieht sich bandartig entlang der Straßenzüge.
Die Einzelbebauungen befinden sich am Boklunder Weg, am Jageler Weg, am Mittelweg sowie am Hahnenkrug.
Erholen
Die Gemeinde Lottorf liegt zu einem geringen Anteil in einem Entwicklungsraum für Tourismus und Erholung und ebenfalls anteilig in einem im Regionalplan als Gebiet mit besonderer Bedeutung für Tourismus und Erholung ausgewiesenen Bereich. Im Entwurf für den 2. Regionalplan 2025 liegt das Gemeindegebiet im Entwicklungsgebiet für Tourismus und Erholung.
Im Gemeindegebiet befinden sich verschiedene Anlagen, die der Naherholung dienen. Dazu gehört der Spielplatz im Norden der Ortslage. Für die Naherholung geeignet sind ebenfalls die kleinen Gemeindestraßen in Lottorf, die durch das Gemeindegebiet sowie in angrenzende Gemeindegebiete führen.