Die betrachteten Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Nachfolgend werden die Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern betrachtet. Da die Abläufe in einem Ökosystem sehr komplex sind, können hier nicht alle Beziehungen im Detail aufgezeigt werden. Um die Nachvollziehbarkeit und Übersichtlichkeit zu gewährleisten, werden die Auswirkungen des Vorhabens ausgewählt, die im besonderen Maße die Schutzgüter betreffen.
Im Wesentlichen sind folgende Wechselwirkungen erkennbar:
| Schutzgut | Wechselwirkungen mit anderen Schutzgütern |
| Mensch | Arten- und Lebensgemeinschaften, Boden, Wasser, Klima, Luft bilden als Naturgüter die Lebensgrundlage des Menschen, das Landschaftsbild ist die Grundlage für die Erholung des Menschen. Nachteilige Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes mindern somit gleichzeitig auch den Erholungswert der Landschaft für den Mensch. |
| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt | Der Zustand der abiotischen Schutzgüter Boden und Wasser bilden die Grundlage für das Vorkommen bestimmter Pflanzen- und Tierarten (trockener oder nasser Verhältnisse). Biologische Vielfalt ist abhängig von der Vielfalt der Bodenarten, den Unterschieden des Boden-Wasserhaushaltes und sichert den Erholungswert der Landschaft. |
| Boden/ Fläche | Bodeneigenschaften bedingen die Nutzung durch den Menschen (Acker, Grünland, Wald) und die Standortbedingungen für das Vorkommen bestimmter Pflanzengemeinschaften (Feuchtbiotope) und Tierarten. Auch das Klima ist abhängig von dem Bodenwasserhaushalt. Biologische Vielfalt ist auch abhängig von Bodenverhältnissen (mager, feucht usw.). Freiflächen in ausreichenden Umfang sichern den Erholungswert der Landschaft. |
| Wasser | Das Grundwasser ist Voraussetzung für die Trinkwasserversorgung des Menschen, die klimatischen Bedingungen sowie die Ertragsfähigkeit von Böden |
| Luft | Lebensgrundlage des Menschen sowie für Arten- und Lebensgemeinschaften |
| Klima | Lebensgrundlage des Menschen (Produktion von Nahrungsmitteln), Vegetation und Wasserhaushalt des Bodens als Klimaregulierung |
| Landschaftsbild | Biologische Vielfalt, Tiere und Pflanzen sind wichtige Faktoren des Landschaftsbildwertes, anthropogene Nutzungen beeinflussen das Landschaftsbild und damit auch den Wert für die menschliche Erholung |
| Kultur- und Sachgüter | Kultur- und Sachgüter beeinflussen den Wert des Landschaftsbildes und damit auch den Erholungswert der Landschaft für den Menschen. |
Fazit: Wechselwirkungskomplexe mit Schutzgut übergreifenden Wirkungsnetzen, die aufgrund besonderer öksystemarer Beziehungen zwischen den Schutzgütern eine große Eingriffsempfindlichkeit aufweisen und in der Regel nicht oder nur über einen weiten Zeithorizont hinweg wiederherstellbar sind, kommen im Bereich der Entwicklungsflächen nicht vor.
Auswirkungen Bauphase, Abfälle, Techniken und schwere Unfälle
Abfälle
Grundsätzlich gelten gemäß KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) folgende Anforderungen bei der Abfallbewirtschaftung:
• Vermeidung des Entstehens von Abfällen
• Vorbereitung zur Wiederverwendung von Abfällen
• Recycling von Abfällen
• Sonstige Verwertung, insbesondere energetische Verwertung und Verfüllung
• Beseitigung von nicht wiederverwendbaren und verwertbaren Abfällen
Zur Menge, die aufgrund der Umsetzung der Planung anfällt, kann keine detaillierte Angabe gemacht werden. Die umweltschonende Beseitigung und Verwertung werden durch entsprechende fachgesetzliche Regelungen sichergestellt. Die ordnungsgemäße Entsorgung des Abfalls ist durch die Andienbarkeit der geplanten Grundstücke durch Müllfahrzeuge gesichert.
Auswirkungen der eingesetzten Techniken und Stoffe
Es ist davon auszugehen, dass im vorliegenden Plangebiet nur allgemein gebräuchliche Techniken und Stoffe eingesetzt werden, die den aktuellen einschlägigen Richtlinien und dem Stand der Technik entsprechen.
Auswirkungen durch schwere Unfälle und Katastrophen
Die Planung ermöglicht keine Vorgaben, von denen die Gefahr von schweren Unfällen und Katastrophen ausgeht. Im Umfeld des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand auch keine Gebiete oder Anlagen von denen eine derartige Gefahr für die zukünftige Nutzung im Plangebiet ausgeht.
Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete
Vorhaben in direkter Nachbarschaft zum Plangebiet liegen nicht vor. Kumulationseffekte sind daher nicht zu erwarten.