Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Dannewerk "Baugebiet Krumacker" zwischen den Straßen Krumacker und Rosenstraße, südlich und östlich der Straße Brummkoppel

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

TEIL 1 BEGRÜNDUNG

zum Bebauungsplan Nr. 8 'Baugebiet Krumacker' der Gemeinde Dannewerk, Kreis Schleswig-Flensburg

für das Gebiet zwischen den Straßen Krumacker und Rosenstraße sowie südlich und östlich der Straße Brummkoppel

1 Ausgangssituation

1.1 Lage des Plangebietes

Das ca. 2,25 ha große Plangebiet befindet sich im Nordosten der Ortslage Groß-Dannewerk südlich der Straße Krumacker, südlich und östlich der Straße Brummkoppel sowie nördlich der Rosenstraße. Im Einzelnen umfasst es die Flurstücke 52/11 und 52/16 sowie Teile des Flurstückes 102/10 der Flur 8 und Teile der Flurstücke 24/3, 27/4, 28/4 und 102/3 der Flur 7 jeweils Gemarkung Groß-Dannewerk. Der Geltungsbereich wird wie folgt umgrenzt:

  • im Norden durch die Straße 'Krumacker' bzw. die Bebauung entlang der Straße,
  • im Westen durch die Bebauung an den Straßen 'Brummkoppel' und 'Eichenweg',
  • im Süden durch die Rosenstraße bzw. die Bebauung an der Straße und
  • im Osten durch die landwirtschaftliche Nutzflächen.

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:1.000 zu entnehmen.

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