3.8 Umweltbericht
Zum Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Dannewerk wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet.
Das Maß der baulichen Nutzung wird für das Allgemeine Wohngebiet entsprechend der Grundstücksgrößen und geplanten Nutzungen festgesetzt. Im Plangebiet wird für die Grundstücke eine GRZ von 0,30 bis 0,40 vorgesehen. Zum Schutz der Landschaft und der angrenzenden Anwohner werden die Firsthöhen und Geschosszahlen festgesetzt. Neben den Bauflächen werden im B-Plan verschiedene Verkehrsflächen sowie öffentliche und private Grünflächen, Maßnahmenflächen und Flächen für die Regenrückhaltung ausgewiesen. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die Straße Krummacker und die Rosenstraße.
Zusammenfassend werden die durch die Planung möglichen und zu erwartenden Auswirkungen auf die Umweltbelange aufgeführt:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit: Im Plangebiet ist die Ausweisung von Wohngrundstücken vorgesehen. Von außerhalb gelegenen landwirtschaftlichen Betrieben können Geruchsimmissionen auf das Plangebiet einwirken. Bei den Planungen wurden die Ergebnisse einer vorliegenden Stellungnahme durch die Lage der Baufelder berücksichtigt.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Im Zuge der Planung ist die Rodung von mehreren Knickabschnitten nicht zu vermeiden. Die Knickrodungen werden im Verhältnis 1 : 2 ausgeglichen. Zusätzlich werden Knicks entwidmet und die Entwidmung im Verhältnis 1 : 1 ausgeglichen. Die Rodungsarbeiten sind in der Zeit vom 01. Oktober bis Ende Februar durchzuführen, um das Eintreten von Verbotstatbeständen gem. § 44 BNatSchG zu vermeiden. Der Ausgleich erfolgt über ein Ökokonto-Knick im Kreis Schleswig-Flensburg.
Schutzgut Fläche: Der Planbereich ist bislang überwiegend landwirtschaftlich genutzt und wird durch die geplante Bebauung dauerhaft der Nutzung entzogen. Der Flächenverbrauch ist im öffentlichen Interesse an geeignetem Wohnraum und Flächen für den Gemeinbedarf begründet und an dieser Stelle nicht zu vermeiden.
Schutzgut Boden: Im Plangebiet ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes vorgesehen. Die GRZ wird mit 0,30 bis 0,40 festgesetzt, wobei eine Überschreitung um 50 % für Nebenanlagen, Stellplätze und deren Zufahrten zulässig ist. Im Bereich der geplanten Mehrfamilienhäuser beträgt die zulässige Überschreitung bis zu 100 %. Zusätzlich sind Versiegelungen durch Verkehrsflächen möglich. Entsprechend der Bilanzierung ist für die Neuversiegelungen eine Ausgleichsfläche mit insgesamt 5.528 m² zur Verfügung zu stellen. Diese wird über ein Ökokonto im Kreis Schleswig-Flensburg zur Verfügung gestellt.
Schutzgut Wasser: Eine Versickerung des Niederschlagswassers im Plangebiet ist aufgrund der bindigen Böden nicht möglich. Dies wurde über ein vorliegendes Baugrundgutachten nachgewiesen. Das Niederschlagswasser der öffentlichen Verkehrsflächen wird in straßenbegleitenden Rasenmulden geleitet und kann dort verdunsten bzw. versickern. Das Überschusswasser, dass nicht versickern kann, wird dann über Drainageleitungen gesammelt und dem Regenrückhaltebecken zugeführt.
Der durch das Plangebiet verlaufende Verbandsvorfluter wird in einer Rohrleitung gefasst und ebenfalls dem neuen Regenrückhaltebecken zugeführt.
Für den Verlust eines offenen Grabenabschnittes wird im Südosten des Plangebietes ein neues Stillgewässer hergestellt.
Schutzgut Klima/Luft: Durch die zusätzliche, kleinflächige Bebauung in der Gemeinde Dannewerk werden sich aufgrund der häufigen Winde keine nachhaltigen Veränderungen des Klimas und der Luftqualität ergeben.
Schutzgut Landschaft: Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes werden durch die Festsetzungen der Geschosszahlen und die Höhenfestsetzungen gemindert. Eine zusätzliche Minderung erfolgt durch die umliegende Bebauung und durch den Erhalt der vorhandenen Gehölzstrukturen in den Randbereichen des Plangebietes.
Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter: Kulturgüter (Bodendenkmale, Baudenkmale) sind im Planbereich nicht bekannt. Auswirkungen auf Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht zu erwarten.
Auswirkungen auf FFH-Gebiete oder Schutzgebiete nach der EU-Vogelschutzrichtlinie sind aufgrund der zu erwartenden Wirkfaktoren und der Entfernungen nicht zu erwarten.
Gesamtbeurteilung:
Mit der Umsetzung der Inhalte des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Dannewerk sind Beeinträchtigungen der beschriebenen Umweltbelange verbunden. Diese Beeinträchtigungen sind überwiegend nicht als erheblich zu bezeichnen. Auswirkungen auf den Boden (Versiegelungen) und das Schutzgut Pflanzen, Tiere und die biologische Vielfalt (Knickrodung und -entwidmung, Verlust eines Grabenabschnitts) sind ausgleichbar.