Glinde - Bebauungsplan Nr. 46

Glinde

Verfahrensschritt

Frühzeitige Beteiligung Öffentlichkeit - § 3 (1) BauGB

Zeitraum

Noch 30 Tage  

durchführende Organisation

Stadt Glinde

Planungsanlass

Das Gelände des TSV Glinde von 1930 e.V. in der Straße Am Sportplatz wird erstmalig überplant. Darüber hinaus werden weitere Flächen als potenzielle Entwicklungs- und Erweiterungsflächen berücksichtigt, um das Sportgelände nachhaltig und bedarfsangepasst entwickeln zu können.

Ansprechperson

Stadt Glinde - Der Bürgermeister

Amt für Bauen, Stadtplanung und Umwelt

SG Stadtplanung und Umwelt

- A. Ohde -

Markt 1, 21509 Glinde

Telefon: 040 71002 314

Mail: stadtplanung@glinde.de

Mail: stadtplanung@glinde.de

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Stellungnahme #1004

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Bei der betroffenen Fläche handelt es sich um Teile der ehemaligen Kiesgrube, bei der davon auszugehen ist, dass im Laufe der früheren Nutzung unterschiedlichste Materialien eingebracht bzw. entsorgt wurden. Art, Umfang und Zustand dieser Ablagerungen sind heute nicht verlässlich bekannt.

Aus Sicht der Vorsorge und der Verantwortung gegenüber der Allgemeinheit sollte ein solches Grundstück ausschließlich in vollständig freigemachtem und vollsaniertem Zustand von der Stadt übernommen werden. Eine Übernahme ohne vorherige vollständige Sanierung birgt erhebliche finanzielle und bauliche Risiken.

Jegliche späteren Entdeckungen von Altlasten, kontaminierten Materialien oder Problemen der Bodenstabilität würden andernfalls zwangsläufig zu Lasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler gehen. Dies ist weder wirtschaftlich noch gerechtfertigt. Hinzu kommt, dass die ehemaligen Eigentümer bereits in der Vergangenheit wirtschaftlich von der Nutzung der Fläche profitiert haben und sich durch eine unzureichend geprüfte oder unsanierte Übergabe ihres Abfalls faktisch günstig entledigen würden.

Neben der Untersuchung auf Schadstoffe in tieferen Bodenschichten ist daher zwingend auch die Tragfähigkeit des Untergrundes insgesamt zu prüfen. Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die eingebrachten Materialien eine Bebauung dauerhaft erschweren oder unmöglich machen.

Aus diesen Gründen ist es aus meiner Sicht unerlässlich, dass vor einem Erwerb durch die Stadt eine vollständige Altlasten- und Bodensanierung erfolgt und die uneingeschränkte Eignung des Grundstücks für eine Bebauung nachgewiesen wird.

Stellungnahme #1001

Verfasser*in: Privatperson
Eingereicht am:

Im Rahmen des vorliegenden Bebauungsplans des TSV möchte ich ausdrücklich darauf hinweisen, dass sich zwischen dem alten und neuen Gelände ein stark frequentierter "Trampelpfad" befindet, der von vielen Bürgerinnen und Bürgern regelmäßig genutzt wird. Dieser Pfad hat sich als eine wichtige Wegeverbindung etabliert.

Die Nutzung dieses Weges stellt aus meiner Sicht ein klar begründetes öffentliches Interesse dar. Eine Schließung oder Veränderung dieses Pfades würde eine unnötige Umleitung und längere Wege für die betroffenen Nutzer zur Folge haben, was sowohl die Alltagstauglichkeit als auch die Lebensqualität in der Umgebung beeinträchtigen würde.

Darüber hinaus würde die Beibehaltung des Trampelpfades insbesondere den Anwohnern der südlich gelegenen Wohngebiete (Olande, Alte Wache, Wiesenfeld etc.) zugutekommen, da durch den Erhalt des Pfades die Wege verkürzt und die Anbindung an die Trainingsstätten verbessert werden.

Des Weiteren stellt sich die Frage, ob in Abwesenheit einer Querungsmöglichkeit des Geländes möglicherweise alternative Wege durch den angrenzenden Bereich des Biotops am nordöstlichen Rand der Fläche gesucht werden würden. Solche Umwege könnten nicht nur die natürliche Struktur und den ökologischen Wert des Biotops erheblich stören, sondern auch die Lebensräume der dort ansässigen Flora und Fauna beeinträchtigen. Es besteht die Gefahr, dass eine solche Neutrassierung zusätzliche ökologische Belastungen mit sich bringt und den ohnehin empfindlichen Naturraum negativ beeinflusst.

Aus diesen Gründen spreche ich mich für die Aufrechterhaltung eines öffentlichen Durchgangs aus und bitte darum, die Wegeverbindung in den Bebauungsplan zu integrieren. Der Erhalt dieser Verbindung trägt wesentlich zur Lebensqualität und zur nachhaltigen Nutzung der umliegenden Infrastruktur bei.

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