Planungsdokumente: Neuaufstellung des Bebauungsplan Nr. 1 der Gemeinde Lütjensee
Textliche Festsetzungen
1.1 Zulässige Grundfläche (§ 16 (2) Nr. 1 BauNVO)
Die zulässige Grundflächenzahl darf eine Größe von 300 m² je Baugrundstück nicht überschreiten.
1.2 Anzahl der Vollgeschosse (§ 16 (2) Nr. 3 BauNVO)
Im gesamten Plangebiet sind maximal zwei Vollgeschosse zulässig.