Neuaufstellung des Bebauungsplanes Nr. 8 der Gemeinde Rieseby für den Bereich "Freizeitzentrum"
Verfahrensschritt
Auswertung ÖffentlichkeitZeitraum
Beteiligung beendet –Institution
Amt Schlei-OstseePlanungsanlass
Zur Ordnung der städtebaulichen Entwicklung im Rahmen der baulichen und sonstigen Nutzung wird für das o.g. Plangebiet der Bebauungsplan Nr. 8 neu aufgestellt. Er trifft innerhalb seines räumlichen Geltungsbereiches rechtsverbindliche Festsetzungen für die städtebauliche Entwicklung entsprechend den kommunalen Zielsetzungen.
Die Neuaufstellung des Bebauungsplanes wurde notwendig, um in dem Planbereich auf einer Gesamtfläche von ca. 3,46 ha eine den Funktionsbedürfnissen der Gemeinde Rieseby entsprechende Entwicklung zu ermöglichen.
Schwerpunktmäßig sollen die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung an den örtlichen Bestand angepasst werden. Insofern wird für den bestehenden Kindergarten ein neues Baufeld definiert. In den sonstigen Baufeldern der Gemeinbedarfsflächen werden v.a. die Baugrenzen an den Gebäudebestand angepasst.
Ansprechperson
Abteilung Bauen und Umwelt
Frau Levien
Tel. 04351/7379-570
E-Mail: annika.levien@amt-schlei-ostsee.de
Aktuelle Mitteilungen
Wichtige Mitteilung für Bürger
Die Gemeinde Rieseby lädt Sie recht herzlich zur Teilnahme an der nachfolgenden Bauleitplanung ein.
Ihre Ansprechpartner im Verfahren:
Mit dem Verfahren betraut ist Frau Annika Levien, Tel. 04351/7379-570, Anschrift Holm 13, 24340 Eckernförde
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FNP-Berichtigung
Ergänzende Unterlagen
Hinweis zum Landschaftsplan:
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