Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 39, 1. Änderung

Starten Sie hier Ihre Stellungnahme. Sie können sich auch direkt auf die vorhandenen Inhalte beziehen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1.3. Länderübergreifender Raumordnungsplan für Hochwasserschutz

Übergeordnet ist seit dem 1. September 2021 der Länderübergreifende Raumordnungsplan für den Hochwasserschutz in Kraft, dessen Ziele im Rahmen der Bauleitplanung zu berücksichtigen sind.

Die Ziele des Raumordnungsplans betreffen insbesondere das Hochwasserrisikomanagement sowie die Berücksichtigung der Auswirkungen des Klimawandels und der Klimaanpassung bei raumbedeutsamen Planungen. Demnach sind mögliche Auswirkungen durch Hochwasserereignisse, Starkregen sowie klimabedingte Veränderungen unter Berücksichtigung der verfügbaren Daten und der betroffenen Raumnutzungen zu prüfen.

Das Plangebiet befindet sich weder in einem betroffenen Gewässerabschnitt noch innerhalb eines Hochwasserrisikogebiets. Die geplante Gebietsentwicklung entspricht daher den Zielen und Grundsätzen der Raumordnung bzw. steht diesen nicht entgegen.

3.1.4. Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein (1999)

Das Landschaftsprogramm Schleswig-Holstein wurde im Jahr 1999 erstellt und ist ein umfassendes staatliches Planungsdokument, das die langfristigen Ziele für den Natur- und Ressourcenschutz festlegt. Es dient als strategischer Leitfaden, um die konkurrierenden Ansprüche von Siedlung, Wirtschaft und Erholung ökologisch verträglich mit dem Erhalt der biologischen Vielfalt in Einklang zu bringen.

Die Erweiterung des Einzelhandels betrifft insbesondere die Empfehlungen zur Siedlungsentwicklung sowie die Grundsätze zur Vermeidung von Beeinträchtigungen des Naturhaushalts. Es soll eine flächensparende Erschließung sowie das Prinzip des Flächenrecyclings verfolgt werden, um die Bodenversiegelung zu minimieren und eine Zersiedelung entgegenzuwirken. Zudem sind bestehende Rechtsbindungen wie gesetzlich geschützte Biotope zu beachten, während Gebäude so in das Gelände einzupassen sind, sodass die Identität des Ortes und das Landschaftsbild gewahrt bleiben. Landschafts- und Grünordnungspläne bilden hierbei die wesentliche fachliche Grundlage, um ökologische Belange in die Abwägung der Bauleitplanung einzubeziehen.

3.1.5. Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum III (2020)4

Der Landschaftsrahmenplan wurde im Jahr 2020 mit dem Landesplanungsgesetz (LaPlaG) von 2014 neu aufgestellt und in drei Teilbereiche eingeteilt. Die Stadt Reinbek liegt innerhalb des Planungsraums III. Der Landschaftsrahmenplan setzt die Leitlinien für die räumliche Entwicklung bis 2025 fest.

Der Landschaftsrahmenplan konkretisiert die Inhalte des Landschaftsprogrammes. Dabei beinhaltet der Landschaftsrahmenplan Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie Maßnahmen zur Umsetzung dieser konkreten Ziele.

Für den Geltungsbereich selbst werden keine naturschutzfachlichen Besonderheiten dargestellt. Jedoch wird östlich vom Plangebiet ein Landschaftsschutzgebiet gem. § 26 Abs. 1 BNatschG i.V.m. § 15 LNatSchG, als Gebiet mit besonderer Erholungseignung sowie als Waldfläche dargestellt. Der östlich angrenzende Wald stellt einen Teil des Landschaftsschutzgebietes Billetal dar.

Wenn Sie Ihre Stellungnahme mit Dateianhängen, Einzeichnungen im Plan und Bezug zu Planungsdokumenten versehen möchten, melden Sie sich im Schleswig-Holstein-Service an. Weitere Infos... Bitte füllen Sie alle Pflichtfelder(*) korrekt aus. Erst dann können Sie Ihre Angaben speichern.

Ortsbezug der Stellungnahme

Wenn Sie Ihren Namen angeben, können Sie später damit nachweisen, dass Sie Ihre Bedenken mitgeteilt haben. Sie haben so die Möglichkeit, Klage einzureichen. Bei anonymer Einreichung ist der Nachweis nicht möglich.

Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben vor dem Absenden noch einmal.

Ich möchte nicht, dass meine Stellungnahme bei BOB-SH online einsehbar ist. Ich möchte, dass meine Stellungnahme (nach Freigabe durch die Verwaltung) bei BOB-SH Bauleitplanung einsehbar ist.
Ich möchte meine Stellungnahme anonym abgeben. Ich möchte namentlich Stellung nehmen. Vorname:
Nachname:
Straße:
Hausnr.:
PLZ:
Ort:

Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per E-Mail an {email} erhalten. Ich möchte eine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme per Post an die oben angegebene Anschrift erhalten. Ich möchte keine Rückmeldung zu meiner Stellungnahme erhalten.

Meine Stellungnahme: