Textliche Festsetzungen
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Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stapelfeld hat in ihrer Sitzung am 06. Januar 2023 beschlossen, eine Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 einschließlich seiner 1. Änderung für das o. g. Gebiet aufzustellen. Das Plangebiet ist derzeit unbebaut, es gelten jedoch gegenwärtig überwiegend der Bebauungsplan Nr. 10 sowie seine 1. Änderung, die das Plangebiet als 'Sonstiges Sondergebiet' (SO) mit der Zweckbestimmung 'Erwerbsgärtnereien' festsetzen.
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