1. sachlicher Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Süderhackstedt
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Am 27. November 2025 wurde das Verfahren mit Beschluss aus der Sitzung der Gemeindevertretung offiziell eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) haben in der Zeit vom 13. Januar 2026 bis zum 12. Februar 2026 stattgefunden. Die Öffentlichkeit wurde am 10. Februar 2026 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen in Form einer Einwohnerversammlung unterrichtet.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 10. September 2026 beschlossen, den Entwurf des 1. sachlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Süderhackstedt und die Begründung für das dargestellte Gebiet zu billigen und den Entwurf öffentlich auszulegen.
Das Amt Eggebek holt Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Planentwurf und zur Begründung ein.
Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt vom 28. September 2026 bis einschließlich 02. November 2026 in der Amtsverwaltung Eggebek (Hauptstraße 2, 24852 Eggebek, 1. OG, Raum 2.04) während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr (Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Donnerstag zusätzlich von 14:30 Uhr bis 18:00 Uhr, Dienstag geschlossen) sowie im Internet auf den Seiten des Amtes Eggebek und über das Beteiligungsportal BOB-SH. Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Folgende Unterlagen sind unter der Registerkarte "Planungsdokumente" bereitgestellt:
- Planzeichnung zum 1. sachlichen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Süderhackstedt
- Begründung mit Umweltbericht zum 1. sachlichen Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Süderhackstedt
- Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB
- Niederschrift zur frühzeitigen Unterrichtung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- Auswertung der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
- wesentliche umweltbezogene Stellungnahmen
- Ornithologisches Fachgutachten
- Relevanzprüfung als Grundlage für die artenschutzrechtliche Prüfung
- Biotopbericht
- Baugeologisches Gutachten
- Nachtrag zum baugeologischen Gutachten
- ergänzende Unterlagen (Abgrenzung des Geltungsbereiches, Lageplan mit Abstandsflächen)
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltbezogenen Stellungnahmen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den sachlichen Teilflächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Bei inhaltlichen Fragen zum Planverfahren wenden Sie sich bitte an das verfahrensbetreuende Büro claussen-seggelke stadtplaner (gawelczyk@claussen-seggelke.de, Ansprechperson Frau Gawelczyk, 040 / 28 40 34 - 12). Bei Fragen zum Verfahren wenden Sie sich bitte an das Amt Eggebek (bauverwaltung@amt-eggebek.de, Ansprechperson Frau Sudau-Petersen, 04 609 / 900 - 210).
Mit freundlichen Grüßen
Jessica Bianca Gawelczyk
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claussen-seggelke stadtplaner
Sell. Wild. Partnerschaftsgesellschaft mbB
Lippeltstraße 1
20097 Hamburg
fon: 0 40/28 40 34-12
fax: 0 40/28 05 43 43
gawelczyk@claussen-seggelke.de
http://www.claussen-seggelke.de
Hamb. Architektenkammer GV-Nr. 102
Amtsgericht Hamburg PR 839
Ust-IdNr. DE287250605
Kontakt BOB-SH
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bobsh@dataport.de – Schildern Sie Ihr Anliegen per E-Mail direkt an das Supportteam.
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