1. sachlicher Teilflächennutzungsplan der Gemeinde Süderhackstedt
Verfahrensschritt
Öffentliche Auslegung - § 3 (2) BauGBZeitraum
Noch 39 Tage –durchführende Organisation
Amtsverwaltung EggebekPlanungsanlass
Ziel des Verfahrens ist die Ausweisung von Sonderbauflächen für die Windenergienutzung.
Ansprechperson
Amt Eggebek
Bauverwaltung & Digitalisierung
Nina Sudau-Petersen
Telefon: 04 609 / 900 210
E-Mail: bauverwaltung@amt-eggebek.de
claussen-seggelke stadtplaner
Jessica Bianca Gawelczyk
Telefon: 040 / 28 40 34 12
E-Mail: gawelczyk@claussen-seggelke.de
Aktuelle Mitteilungen
Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Am 27. November 2025 wurde das Verfahren mit Beschluss aus der Sitzung der Gemeindevertretung offiziell eingeleitet. Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Festlegung von Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (Scoping) haben in der Zeit vom 13. Januar 2026 bis zum 12. Februar 2026 stattgefunden. Die Öffentlichkeit wurde am 10. Februar 2026 gemäß § 3 Abs. 1 BauGB über die Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtlichen Auswirkungen in Form einer Einwohnerversammlung unterrichtet.
Die Gemeindevertretung hat in der Sitzung am 10. September 2026 beschlossen, den Entwurf des 1. sachlichen Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Süderhackstedt und die Begründung für das dargestellte Gebiet zu billigen und den Entwurf öffentlich auszulegen.
Das Amt Eggebek holt Stellungnahmen der Öffentlichkeit zum Planentwurf und zur Begründung ein.
Ihnen wird Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
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