Planungsdokumente: 1. vorhabenbezogene Änderung des B-Plan 4 "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher" der Gemeinde Dörphof
Begründung
3.4.1 Ausgleichsfläche
Die Ausgleichsfläche für die Eingriffe im Rahmen der 1. vorhabenbezogenen Änderung und Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 4 wird über ein Ökokonto zur Verfügung gestellt. Das Ökokonto wird beim Kreis Rendsburg-Eckernförde unter dem Aktenzeichen 67.20.35-Kosel-3 geführt.
[Eine Beschreibung des Ökokontos wird im weiteren Verfahren nachgereicht.]
3.4.2 Ebenerdige Anpflanzung
Entlang der nördlichen und westlichen Planbereichsgrenze wird eine ebenerdige Anpflanzung festgesetzt. Diese Anpflanzung soll mit heimischen, standortgerechten Gehölzen ebenerdig aufgesetzt werden. Die Pflanzdichte beträgt 0,80 m x 0,80 m. Die Pflanzen sind dreireihig und gegeneinander versetzt zu pflanzen. Gepflanzt werden gebietseigene und standortgerechte Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch und leichte Sträucher mit einer Höhe von 70-90 cm (2 x verpflanzt). Die Gehölze sind aus folgenden Arten auszuwählen: Hasel (Corylus avellana), Schlehdorn (Prunus spinosa), Hainbuche (Carpinus betulus), Pfaffenhütchen (Euonymus europaeus), Schneeball (Viburnum opulus), Bergahorn (Acer pseudoplatanus), Weißdorn (Crataegus div. spec.), Weiden (Salix div. spec.), Traubenkirsche (Prunus padus), Vogelkirsche (Prunus avium), Sal-Weide (Salix caprea), Rotbuche (Fagus sylvatica), Eberesche (Sorbus aucuparia), Faulbaum (Frangula alnus), Stieleiche (Quercus robur), Schwarzerle (Alnus glutinosa), Wildapfel (Malus sylvestris), Wildbirne (Pyrus pyraster), Kreuzdorn (Rhamnus cathartica), schw. Holunder (Sambucus nigra).
Die Anpflanzung ist durch einen Wildschutzzaun zu sichern.