Planungsdokumente: 1. vorhabenbezogene Änderung des B-Plan 4 "Erweiterung Biogasanlage mit Gasspeicher" der Gemeinde Dörphof

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

3.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen

Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Vor dem Hintergrund möglicher Havarien (insbesondere Feuergefahr) wurden aus betrieblichem und gemeindlichem Interesse bestmögliche Vorkehrungen getroffen, indem der gesetzliche Achtungsabstand von mind. 200 m zum nächstgelegenen schützenswerten Wohngebäude, einem sehr alten reetgedecktem Wohnhaus nördlich der bestehenden Biogasanlage, eingehalten wird.

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Die Knicks werden als geschützte Biotope gem. § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG erhalten und entsprechend berücksichtigt. Entlang der zu erhaltenden Knicks werden private Grünflächen festgesetzt und mit den Baugrenzen der notwendige Mindestabstand eingehalten. Zusätzlich wird eine textliche Festsetzung im Text „Teil B“ aufgenommen, wonach die Errichtung von baulichen Anlagen und Stellplätzen gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sowie von Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO in einem Abstand von weniger als 3,00 m zum Fuß der festgesetzten Knicks nicht zulässig ist.

Hinweis zum Artenschutz:

Im Hinblick auf das Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und den damit geplanten § 41a BNatSchG sollten im Plangebiet Straßen- und Wegebeleuchtungen sowie Außenbeleuchtungen baulicher Anlagen und Grundstücke installiert werden, die keine nachteiligen Auswirkungen auf wildlebende Tiere (v.a. Insekten und Fledermäuse) oder Pflanzen verursachen. Zu verwenden ist ausschließlich warmweißes Licht bis maximal 2.700 Kelvin und mit geringen UV- und Blaulichtanteilen. Die Beleuchtung sollte in möglichst geringer Höhe angebracht und nach unten abstrahlend ausgerichtet werden.

Es wird zusätzlich darauf hingewiesen, dass insbesondere in die Randbereiche mit Gehölzbestand eine Abstrahlung vermieden werden sollte. Die Beleuchtungsdauer sollte außerdem auf das notwendige Maß begrenzt werden (z.B. durch Bewegungsmelder, Zeitschaltuhren, Begrenzung der Beleuchtungsintensität über Nacht etc.).

Schutzgut Fläche

Eine Inanspruchnahme von Fläche wird durch die Festsetzung der Grundflächenzahl beschränkt. Die Grundflächenzahl wurde an den Anforderungen des Vorhabens festgelegt und ermöglicht gleichzeitig die optimale Anordnung der angestrebten Nutzung auf dem Grundstück. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen. Teile des Gebietes sind bereits überplant.

Schutzgut Boden

Die Grundflächenzahl wurde an den Anforderungen des Vorhabens festgelegt und ermöglicht gleichzeitig die optimale Anordnung der angestrebten Nutzung auf dem Grundstück. Die für die Erweiterung der Anlage vorgesehenen Bauflächen werden derzeit intensiv landwirtschaftlich genutzt. Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen wird über ein Ökokonto erbracht.

Schutzgut Wasser

Das anfallende Niederschlagswasser wird in eine Sickermulde geleitet und kann dort zunächst verdunsten und anschließend teilweise in den Untergrund versickern. Als Notentwässerung werden Regeneinläufe installiert, die das anfallende Niederschlagswasser wird über einen Stauraumkanal gedrosselt (1,2 l/(s*ha)) in einen vorhandenen Kanal eingeleitet. Zu erhaltende und anzupflanzende Gehölze tragen positiv zur Verdunstung bei.

Schutzgut Klima/Luft

Es sind der Erhalt vorhandener Knickstrukturen und die ebenerdige Anpflanzung vorgesehen. Die angestrebte Nutzung trägt zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen bei. Es sind keine weiteren Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

Schutzgut Landschaft

Zum Schutz des Landschaftsbildes werden maximale Anlagehöhen festgesetzt. Eine übermäßige Fernwirkung der Baukörper soll damit verhindert werden. Die vorhandenen Knickstrukturen werden erhalten. Die ebenerdige Anpflanzung dient der Eingrünung des Plangebietes in nördlicher und westlicher Richtung. Für den externen Gasspeicher wird nach TRAS 120 (Technische Regel für Anlagensicherheit) die Außenseite in heller Farbe ausgeführt, wodurch sich die Anlage nicht so deutlich vom Hintergrund des Himmels abhebt und eine bestmögliche Anpassung an die Landschaft gewährleistet ist.

Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Es sind keine zusätzlichen Maßnahmen zur Vermeidung oder Minderung von Auswirkungen auf das Schutzgut vorgesehen.

3.2 Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich

Unvermeidbare Beeinträchtigungen mit einem entsprechenden Kompensationsbedarf ergeben sich für folgende Schutzgüter:

Schutzgut Boden

Der Gemeinsame Runderlass des Innenministeriums und des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume zum „Verhältnis der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung zum Baurecht“ (Az.: IV 268/V 531 – 5310.23 -) vom 09.12.2013 regelt die Vorgaben für die Ermittlung der Ausgleichsflächengröße.

Bei der Eingriffsfläche (Acker und Grünland) handelt es sich aufgrund der bisherigen, intensiven landwirtschaftlichen Nutzung, der naturraumtypischen Bodenart, des vorliegenden Grundwasserflurabstandes und der Lage außerhalb des Biotopverbundes um einen Bereich mit allgemeiner Bedeutung für den Naturschutz.

Als Ausgleichsmaßnahme für eine Bodenversiegelung sieht der Erlass für Flächen mit einer allgemeinen Bedeutung für den Naturschutz eine gleich große Entsiegelung und Wiederherstellung der Bodenfunktion oder einen Ausgleich mindestens im Verhältnis 1 zu 0,5 für Gebäudeflächen und versiegelte Oberflächen vor.

Für den östlichen Plangeltungsbereich wird eine GRZ von 0,2 festgesetzt, die für Zufahrten, Lagerflächen und Nebenanlagen bis zu einer GRZ von 0,75 überschritten werden darf. Für den westlichen Plangeltungsbereich wird die GRZ mit 0,45 festgesetzt. Für Nebenanlagen, Lagerflächen und Zufahrten gilt hier gem. § 19 Abs. 4 Satz 2 BauNVO eine zulässige Überschreitung von bis zu 50 %.

Auf einer Fläche von 5.455 m² wird das Sonstige Sondergebiet (Biogasanlage) des Bebauungsplanes Nr. 4 überplant. Dieser Teil wurde bereits ausgeglichen und entfällt dementsprechend aus der Bilanzierung.

Insgesamt ergeben sich im Plangebiet damit folgende maximal zulässigen Neuversiegelungen:

Gesamtfläche (neu)Versiegelung
Sonstiges Sondergebiet (75 %)6.480 m²4.860 m²
Sonstiges Sondergebiet (67,5 %)8.110 m²5.474 m²
Max. Flächenneuversiegelungca. 10.334 m²

Insgesamt ist im Plangebiet eine Neuversiegelung von maximal 10.334 m² zulässig. Dies führt bei einem Ausgleichsverhältnis von 1 : 0,5 für die neu zu versiegelten Flächen zu einem Ausgleichserfordernis von 10.334 m² x 0,5 =5.167 m².

Der Ausgleich für die Bodenversiegelungen im Plangebiet erfolgt über das beim Kreis Rendsburg-Eckernförde geführte Ökokonto mit dem Aktenzeichen Az.: 67.20.35-Kosel-3.

Schutzgut Landschaftsbild

Durch den Bau des Gasspeichers westlich der Ortslage Schuby wird eine Veränderung des Landschaftsbildes insbesondere von der westlich verlaufenden Bundesstraße aus erfolgen. Diese wird durch den Erhalt und die Neuanlage von Gehölzstrukturen gemindert.

3.3 Grünordnerische Festsetzungen, Text (Teil B)

Im Text (Teil B) des Bebauungsplanes sind folgende grünordnerische Festsetzungen enthalten, die aus den Inhalten des Umweltberichtes abgeleitet werden:

4.1 Die in der Planzeichnung gekennzeichneten und als 'zu erhaltend' festgesetzten Knicks sind dauerhaft zu sichern. Pflegemaßnahmen an den Knicks sind im gesetzlichen Rahmen zulässig.

4.2 Die Errichtung von baulichen Anlagen und Stellplätzen gemäß § 12 Abs. 6 BauNVO sowie von Nebenanlagen gem. § 14 BauNVO in einem Abstand von weniger als 3,00 m zum Fuß der festgesetzten Knicks ist nicht zulässig.

4.3 Entlang der nördlichen und westlichen Planbereichsgrenze ist eine ebenerdige Anpflanzung mit heimischen, standortgerechten Gehölzen aufzusetzen. Die Anpflanzung ist durch einen Wildschutzzaun zu sichern.

Pflanzdichte 0,80 m x 0,80 m; dreireihig und gegeneinander versetzt; leichte Sträucher mit einer Höhe von 70-90 cm (2 x verpflanzt) und Gehölze I. und II. Ordnung als verpflanzte Heister, 80-100 cm hoch

Auf der Planzeichnung (Teil A) sind folgende Festsetzungen und nachrichtliche Übernahmen enthalten, die sich auf die grünordnerischen Belange auswirken:

  • Darstellung der vorhandenen zu erhaltenden Knicks und der ebenerdigen Anpflanzung
  • Darstellung einer privaten Grünfläche; hier: Schutzgrün