1 Einleitung
Für das Scopingverfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen dieses Planverfahrens eine Beschreibung der räumlichen Ausgangssituation und eine Beschreibung der ökologischen Ausstattung sowie der Umgebung des Planbereichs vorgelegt.
Für das Scopingverfahren gem. § 2 Abs. 4 BauGB wird im Rahmen dieses Planverfahrens eine Beschreibung der räumlichen Ausgangssituation und eine Beschreibung der ökologischen Ausstattung sowie der Umgebung des Planbereichs vorgelegt.
Der Geltungsbereich unterteilt sich in zwei Teilbereiche. Der nördliche Teilbereich umfasst das Flurstück 147 der Flur 1, Gemarkung und Gemeinde Brekendorf. Der südliche Teilbereich umfasst Teile der Flurstücke 119/1, 120/1, 121 der Flur 1, Gemarkung und Gemeinde Brekendorf.
Die beiden Teilbereiche liegen westlich der Autobahn A7 sowie nördlich und östlich der Straße Brekendorfer Moor. Das insgesamt ca. 5,37 ha große Plangebiet ist im Osten von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Im Westen liegt das Brekendorfer Moor. Im Norden schließt sich die Gemeinde Lottorf an.
Die östlich des Geltungsbereiches gelegenen Flächen befinden sich in Bereichen, in denen die Privilegierung zum Bau von Photovoltaikanlagen entlang der Autobahn zum Tragen kommt.
Bei den Plangebietsflächen handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen. An den Rändern der landwirtschaftlichen Flächen sind teilweise landschaftstypische Knicks bzw. Feldhecken vorhanden. Größere Überhälter sind auf den Knicks vereinzelt anzutreffen. Ein Graben quert das südliche Teilgebiet.
Im Westen grenzt das Brekendorfer Moor an das Plangebiet an. Ein kleinflächiger Birken-Eichenwald grenzt im Südwesten an.
Außerhalb grenzen weitere landwirtschaftliche Nutzflächen an, wobei die westlichen Flächen dem Moorschutz unterliegen. Westlich angrenzend liegt eine kleinere Hofstelle, die durch eine Baumreihe eingefasst ist.