Es ist vorgesehen innerhalb des Umweltberichtes zur Bauleitplanung neben der Bestandsaufnahme und der Bewertung zu den einzelnen Schutzgütern folgende Schutzgutbetrachtungen durchzuführen:
Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit:
Die 11. Änderung des Flächennutzungsplanes sieht die Ausweisung von Sondergebietsflächen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen im Bereich bisher intensiv landwirtschaftlich genutzter Fläche vor. Ein einzelnes Wohngebäude ist im westlichen Nahbereich des Plangebietes vorhanden. Zur Beurteilung möglicher Blendwirkungen wird im weiteren Verfahren ein Blendgutachten erstellt und die daraus resultierenden Ergebnisse in der weiteren Planung berücksichtigt.
Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt:
Im Rahmen der Planung wird für das Plangebebiet eine konkrete Biotoptypenkartierung entsprechend der Kartieranleitung des Landes Schleswig-Holstein (LfU 2024) erstellt werden.
Im Zuge der Planung erfolgt eine Untersuchung der Plangebietsflächen sowie die Erarbeitung eines Artenschutzfachbeitrages durch ein Fachbüro. Zusätzlich werden die Daten der LANIS-Datenbank des LfU zu Tier- und Pflanzenvorkommen abgefragt. Neben den Regelungen des BNatSchG und des LNatSchG ist hierbei der aktuelle „Leitfaden zur Beachtung des Artenschutzrechtes bei der Planfeststellung“ vom 25. Februar 2009 (Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV SH), Stand 2016) maßgeblich. Besondere Bedeutung kommt dabei der Frage zu, inwieweit Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 bis 3 BNatSchG durch die geplante Nutzung eintreten, die ggf. eine Befreiung nach § 67 BNatSchG zur Umsetzung des Vorhabens einfordern.
Einer besonderen Betrachtung unterliegen die Knickstrukturen im Plangebiet. Für die Belange des Knickschutzes werden die „Durchführungsbestimmungen zum Knickschutz“ vom 20.01.2017 zugrunde gelegt. Die Knicks sollen möglichst erhalten werden. Sollte in der weiteren Planung ersichtlich werden, dass Knickrodungen z.B. für die Herstellung von Zufahrten und für die Umzäunung notwendig werden, werden diese im Verhältnis 1 : 2 ausgeglichen. In die weiteren außerhalb des Plangebietes gelegenen geschützten Biotope wird nicht eingegriffen. Sie sind im Wesentlichen durch den Weg „Brekendorfer Moor“ vom Plangebiet getrennt.
Im Westen grenzt eine Gehölzfläche an das Plangebiet an, die in der Planung berücksichtigt werden muss, sofern es sich um Wald im Sinne des LWaldG handelt.
In Bezug auf den Schwerpunktbereich Nr. 351 „Westermoor und Umgebung“ des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems des Landes Schleswig-Holstein erfolgt keine gesonderte Berücksichtigung. Der Schwerpunktbereich liegt vollständig außerhalb des Plangebietes. Es erfolgen vorhabenbedingt keine Eingriffe in das Grundwasser oder durch Verschattung.
Schutzgut Boden:
Das Plangebiet wird aktuell landwirtschaftlich genutzt. Als Bodentypen sind entsprechend der Bodenkarte (M. 1 : 50.000) Podsol-Gley bzw. Gley-Podsol und Gley zu erwarten. Die Auswirkungen des Vorhabens auf die sandigen Böden werden innerhalb des Planbereichs ermittelt und die erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen dargestellt. Hierbei gilt der gemeinsame Beratungserlass „Grundsätze zur Planung von großflächigen Solar-Freiflächenanlagen im Außenbereich“ des Ministeriums Inneres, für ländliche Räume, Integration und Gleichstellung und des Ministeriums für Energie, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung vom 09.09.2024 als Grundlagen.
Im nördlichen Bereich der Sondergebietsfläche 2 ist in der Schutzkulisse der Moor- und Anmoorböden eine Moorlinse dargestellt. Im Rahmen des Verfahrens erfolgt eine Bodensondierung, um die tatsächliche Ausdehnung der Moorlinse innerhalb des Plangebietes festzustellen.
Neue Versiegelungen und die mit Solarmodulen überbauten Flächen werden ermittelt und bilden die Grundlage für die Festlegung von Kompensationsflächen.
Schutzgut Fläche:
Bezüglich dieses Schutzgutes werden die Neuinanspruchnahme von Flächen, die Flächenversiegelung und die Zerschneidung von Flächen sowie die Möglichkeiten zur Begrenzung des Flächenverbrauchs dargestellt.
Schutzgut Wasser:
Anfallendes Niederschlagswasser soll innerhalb des Planbereiches versickert werden. Entsprechend des zu erwartenden Bodentyps ist mit sandigen Böden im Plangebiet zu rechnen, die eine hohe Grundwasserneubildungsrate bedingen. Dies wird im Umweltbericht vertiefend dargestellt.
Im südlichen Plangebiet verläuft der Graben G 10e, bei dem es sich um ein Verbandsgewässer des Wasser- und Bodenverbandes Obere Sorge handelt. Das Gewässer wird im Zuge der Planung berücksichtigt.
Schutzgut Klima und Luft:
Beeinträchtigungen dieses Schutzgutes sind durch das Vorhaben aufgrund der in Schleswig-Holstein häufig vorkommenden Winde nicht zu erwarten.
Schutzgut Landschaft:
Mit der Freiflächen-Photovoltaikanlage erfolgt eine langfristige Veränderung des Landschaftsbildes. Die von der Planung ausgehenden möglichen Veränderungen des Landschaftsbildes werden beschrieben und bewertet. Maßnahmen zur Einbindung des Planbereiches in die Landschaft werden geprüft.
Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter:
Mit den Knicks innerhalb des Plangebietes sind Bestandteile der historischen Kulturlandschaft vorhanden. Auf den überplanten Flächen und im Nahbereich sind keine Kulturdenkmale oder archäologischen Denkmale bekannt. Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Bezüglich des Denkmalschutzes wird eine Information durch die Denkmalschutzbehörden erbeten.
Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht vorhanden.
Zudem werden in den Umweltbericht auch Aussagen zu folgenden Aspekten aufgenommen:
- Vermeidung von Emissionen und sachgerechter Umgang mit Abfällen und Abwässern.
- Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie.
- Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen.
- Auswirkungen der Planung auf das Klima (z.B. Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels.
- Kumulative Wirkungen von Planungen in einem engen räumlichen Zusammenhang (hier insbesondere die privilegierte Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen).
- Beschreibung der eingesetzten Techniken und Stoffe.
- Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung der Planung.
Die Begründung wurde mit Beschluss der Gemeindevertretung Brekendorf vom …………… gebilligt.
Brekendorf, den ………………………..
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Der Bürgermeister