Planungsdokumente: 11. Änderung F-Plan Gemeinde Brekendorf für den Bereich „nördlich des Grundstücks Brekendorfer Moor 15 sowie westlich der A7“

Begründung

3.5.2 Elektrische und magnetische Strahlung

Als mögliche Erzeuger von Strahlungen kommen Solarmodule, Verbindungsleitungen, Wechselrichter und Transformatorstationen in Frage. Entstehende elektromagnetische Wellen und Felder unterschreiten regelmäßig die maßgeblichen Grenzwerte.

3.5.3 Blendwirkungen

Die nächstgelegenen Wohngebäude befinden sich unmittelbar südlich des Sondergebietes SO 2 an der Straße Brekendorfer Moor. Im Zuge des Bauleitplanverfahrens wird ein Blendgutachten erstellt, um mögliche Auswirkungen auf die Wohngebäude zu ermitteln und zu bewerten.

3.6 Umweltbericht

Zur 11. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Brekendorf wird eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. In ihr werden die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB und nach § 1a BauGB die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und in einem Umweltbericht (siehe Teil 2 der Begründung) beschrieben und bewertet.