Planungsdokumente: 11. Änderung F-Plan Gemeinde Brekendorf für den Bereich „nördlich des Grundstücks Brekendorfer Moor 15 sowie westlich der A7“

Begründung

3.1 Vorhabenbeschreibung

Die Fläche, auf der die Solarmodule aufgestellt werden sollen umfasst ca. 3,7 ha, dabei werden etwa 2,2 ha Fläche von den Solarmodulen überdeckt. Die Leistung der geplanten Freiflächen-PV-Anlage beträgt ca. 4,0 MWp.

Hierbei ist zu beachten, dass die Flächen dieses Bebauungsplanes Bestandteil eines größeren Solarparkes sind und der Bebauungsplan nur die Bereiche außerhalb des 200 m Streifens entlang der Autobahn A 7 umfasst. Insgesamt umfasst der Solarpark voraussichtlich Solarflächen von ca. 8,4 ha, Modulflächen von ca. 5,0 ha sowie eine Leistung von insgesamt ca. 9,0 MWp.

Die Anlage wird aus reihig angeordneten, aufgeständerten, nicht beweglichen Solarmodulen sowie den erforderlichen Nebeneinrichtungen (Wechselrichter, Trafostationen, Zaun und Leitungen) bestehen. Ein Zaun wird die Anlagenbereiche sichern. Die Module werden auf Stahl- bzw. Aluminiumgestellen in einem fest definierten Winkel zur Sonne (ca. 15° bis 18°) angeordnet und aufgeständert. Die Höhe der Module beträgt voraussichtlich ca. 2,80 m (variiert etwas je nach Topographie). Die Gestelle werden in den vorhandenen unbefestigten Untergrund gerammt. Fundamente sind nicht erforderlich. Hierdurch wird der Versiegelungsgrad im Plangebiet auf ein Minimum begrenzt. Die Freiflächen-PV-Anlage kann nach Ende der Nutzungsdauer rückstandslos wieder entfernt werden. Eine Sicherung des Rückbaus wird seitens der Gemeinde vertraglich geregelt.

Dieses Vorhaben entsprechend dem Vorhaben- und Erschließungsplan wird vertraglich in einem Durchführungsvertrag zwischen Gemeinde und Vorhabenträger vereinbart. Der Durchführungsvertrag kann nach Rechtskraft des Bebauungsplans geändert werden (s.u.). Die Änderungen müssen sich aber im Rahmen der Zulässigkeit des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes bewegen.

Der Vorhabenträger beabsichtigt die Durchführung eines besonderen ökologischen Flächenmanagements. Hierbei wird vor allem auf eine standortbezogene, naturnahe Verwendung der Flächen unter den Solarmodulen Wert gelegt. Ziel ist es, im Rahmen dieses ökologischen Flächenmanagements, die Entwicklung des Grundstücks hin zur regionalen, extensiv landwirtschaftlichen Fläche zu ermöglichen. Artenvielfalt in Flora und Fauna begünstigen hier z.B. das Imkergewerbe und ebenfalls eine nachhaltige Beweidung. So entstehen Brut- und Nahrungsgebiete für viele Vogelarten und durch die Ansaat regionaler Pflanzen ein weitreichendes Nahrungsangebot für z.B. seltene Insekten und Bienen.

3.2 Art der Nutzung

Die Planungsabsicht zur Entwicklung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage entspricht gemäß § 5 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 11 Abs. 2 BauNVO nach der Art der baulichen Nutzung einem Sonstigen Sondergebiet (SO). Als Zweckbestimmung wird 'Photovoltaikanlagen' festgesetzt. Die Sondergebietsflächen dienen der Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlage, bestehend aus den auf Modultischen aufgelagerten Solarmodulen, den erforderlichen Nebenanlagen (insbesondere Wechselrichterstationen, Trafostationen, Schaltanlagen und Verkabelungen) sowie den notwendigen Zaun-, Zufahrts- und Wartungsflächen.

Die Sondergebietsflächen sind nach der Errichtung der PV-Anlagen dauerhaft extensiv als Grünland zu nutzen (extensive Beweidung oder ein- bis zweimalige Mahd pro Jahr).

3.3 Verkehrserschließung

Die verkehrliche Erschließung der Sondergebiete erfolgt über die Straße Brekendorfer Moor sowie (in deren Verlängerung) über einen Wirtschaftsweg. Die Zufahrten sind in der Planzeichnung gekennzeichnet, um die vorhanden Knickdurchbrüche weiterhin zu nutzen und die bestehenden Knicks zu schützen. Die Zufahrten dürfen bis zu einer Breite von 6 m ausgebaut werden.