Planungsdokumente: 11. Änderung F-Plan Gemeinde Brekendorf für den Bereich „nördlich des Grundstücks Brekendorfer Moor 15 sowie westlich der A7“

Begründung

2.2.2 Standortkonzept für Solar-Freiflächenanlagen in der Gemeinde Brekendorf

Das gemeindliche PV-Standortkonzept (siehe Anhang) sieht vor, rund 155 ha für die Errichtung von FPVA zur Verfügung zu stellen, dies entspricht 7,6% des Gemeindegebietes. Die Standorte sollen entlang der Autobahn A7 konzentriert werden, da diese Flächen sowohl vorbelastet als auch nach EEG förderfähig sind. Die östlichen Abgrenzungen der Flächenkulisse folgen nicht einfach dem 500m-EEG-Korridor, sondern wurden an vorhandene topografische Merkmale wie der Kreisstraße K52 oder dem Gewässer G10 angepasst. Bei der Ausweisung der Flächen wurden großzügige Landschaftsfenster berücksichtigt. Das Standortkonzept wurde am 29.11.2022 von der Gemeindevertretung beschlossen.

Abbildung 5: Gemeindliches PV-Standortkonzept der Gemeinde Brekendorf, Stand 09.05.2023 (siehe Anhang)

Fazit

Deutschland hat sich das energiepolitische Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2045 den Energiebedarf mit erneuerbaren Energien zu decken. Bis 2030 sollen bereits 80% des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien gedeckt werden. Um das Ziel zu erreichen, sind umfangreiche Investitionen erforderlich. Diese Investitionen werden größtenteils von der privaten Wirtschaft getragen, indem Betreiberfirmen Wind- und Solarparks errichten, durch die der benötigte Strom produziert wird. Die Gemeinde kann durch die Aufstellung ihres Standortkonzeptes und die Bereitschaft, Bebauungspläne aufzustellen, die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen in ihrem Gemeindegebiet ermöglichen.

Gemäß Landesentwicklungsplan sollen für die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen vorrangig vorbelastete Landschaftsbereiche genutzt werden (vgl. LEP, Kap. 4.5.2 Solarenergie, 2 G). Für die Gemeinde Brekendorf ist festzustellen, dass das Gemeindegebiet durch eine Autobahn und mehrere Hochspannungsfreileitung vorbelastet ist. Da die Gemeinde einen Beitrag zum Ausbau der erneuerbaren Energien in ihrem Gemeindegebiet leisten möchte, sollen Standorte für PV-Parks entlang der Vorbelastung entstehen. Der Landesentwicklungsplan eröffnet diese Möglichkeit.

Abbildung 5: Gemeindliches PV-Standortkonzept der Gemeinde Brekendorf, Stand 09.05.2023 (siehe Anhang)

Die Gemeinde Brekendorf hat in dem Standortkonzept die Flächen festgelegt, auf denen sie die Errichtung von Freiflächen-PV-Anlagen ermöglichen möchte. Für diese Flächen gibt es Anfragen von Vorhabenträgern.

2.2.3 Standortwahl für den Solarpark am Brekendorfer Moor

Der Geltungsbereich liegt westlich der Autobahn A7 vollständig innerhalb eines Abstandsbereiches von 400 m zur Autobahn. Die Fläche weißt somit eine starke Vorbelastung der Landschaft im Sinne des LEP Kapitel 4.5.2 2G (Seite 239) auf. Für die Flächen im Abstand von 200 m zur Autobahn besteht Baurecht für Freiflächen-Photovoltaikanlagen nach § 35 BauGB (1) Nr. 8b. Für diese Flächen ist die Aufstellung eines Bauleitplanes somit nicht erforderlich. Hieran orientiert sich die östliche Grenze des Plangebietes. Die westliche Abgrenzung des Geltungsbereiches folgt der Straße Brekendorfer Moor als vorhandenem topografischem Merkmal, welches einen sinnvollen Abschluss der Vorhabensfläche bildet.

Das Plangebiet ist vielfältig durch bestehende Knicks oder andere Gehölzstrukturen eingegrünt. In Bereichen, wo noch keine Eingrünung vorhanden ist, wird eine Ergänzung geprüft. Alle Knicks oder andere Gehölzstrukturen und Biotope werden erhalten.

Bewertung der Kriterien der Einzelfallprüfunq aus der Potenzialflächenanalvse:

Ein kleiner Bereich der Vorhabenfläche ist Teil der Moorkulisse. Die Flächen werden derzeit landwirtschaftlich genutzt und weisen keinen hohen ökologischen Wert auf (siehe Biotopkartierung). Unter Berücksichtigung der Vorgaben der Unteren Bodenschutzbehörde (UBB) (siehe Kapitel Bodenschutz) wird die Inanspruchnahme der Flächen der Moorkulisse als vertretbar angesehen.

3 Planinhalt und Darstellungen

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