Planungsdokumente: 11. Änderung F-Plan Gemeinde Brekendorf für den Bereich „nördlich des Grundstücks Brekendorfer Moor 15 sowie westlich der A7“

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020

Laut den Darstellungen der Karte 1 des Landschaftsrahmenplanes (LRP) für den Planungsraum II (2020) liegt unmittelbar westlich des Plangebietes ein gesetzlich geschützter Biotop mit einer Größe von über 20 ha sowie ein Schwerpunktbereich des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems. Südlich schließt sich ein Trinkwassergewinnungsgebiet an.

Die Karte 2 enthält keine besonderen Darstellungen für das Plangebiet.

Laut den Darstellungen der Karte 3 schließt westlich ein Bereich mit klimasensitiven Böden an.

1.4.5 Landschaftsplan

Die Entwicklungskarte des Landschaftsplanes der Gemeinde Brekendorf (1998) stellt den Planbereich als landwirtschaftlich geprägte Fläche dar. Die dargestellten Knickstrukturen sind bis heute weitgehend unverändert. Zudem ist der Vorflutgraben gekennzeichnet.

Naturschutzfachliche Ziele werden für das Plangebiet im Landschaftsplan nicht formuliert.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Keine Ausweisungen nach §§ 23 bis 29 BNatSchG vorhanden.
  • Die vorhandenen Knicks unterliegen dem Schutz nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG.
  • Das nächstgelegene Natura 2000-Gebiet befindet sich mit dem FFH-Gebiet 1624-391 „Wälder der Hüttener Berge“ ca. 3,5 km östlich. Aufgrund der großen Entfernung und der zu erwartenden Wirkfaktoren sind keine Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes zu erwarten.

Westlich angrenzend liegen im Brekendorfer Moor eine Vielzahl an geschützten Biotopen vor. Dabei handelt es sich hauptsächlich um degenerierte Moorflächen und Moor-Regenerationskomplexe.

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