Planungsdokumente: 11. Änderung F-Plan Gemeinde Brekendorf für den Bereich „nördlich des Grundstücks Brekendorfer Moor 15 sowie westlich der A7“

Begründung

1.2 Bestand

Bei den Plangebietsflächen handelt es sich um landwirtschaftlich genutzte Grünlandflächen. An den Rändern der landwirtschaftlichen Flächen sind teilweise landschaftstypische Knicks bzw. Feldhecken vorhanden. Größere Überhälter sind auf den Knicks vereinzelt anzutreffen. Ein Graben quert das südliche Teilgebiet.

Im Westen grenzt das Brekendorfer Moor an das Plangebiet an. Ein kleinflächiger Birken-Eichenwald grenzt im Südwesten an.

Außerhalb grenzen weitere landwirtschaftliche Nutzflächen an, wobei die westlichen Flächen dem Moorschutz unterliegen. Westlich angrenzend liegt eine kleinere Hofstelle, die durch eine Baumreihe eingefasst ist.

Das Relief des Plangebietes ist relativ eben und weist Höhen zwischen ca. 20 m über NHN im Norden und Westen sowie 17 m über NHN im Osten auf.

1.3 Grundlage des Verfahrens

Grundlage des Verfahrens ist das Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I, S. 3634) in der derzeit gültigen Fassung.

In der Sitzung am 03.03.2026 beschloss die Gemeindevertretung der Gemeinde Brekendorf auf Antrag des Vorhabenträgers die Aufstellung der 11. Änderung des Flächennutzungsplanes.

1.4 Rechtliche Bindungen

Gemäß § 1 Abs. 4 BauGB besteht für die Gemeinde eine so genannte 'Anpassungspflicht' an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung, d.h. Bedenken aus Sicht der Landesplanung unterliegen nicht der gemeindlichen Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB.

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