Planungsdokumente: 17. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Rieseby für das Gebiet "Zur Heide"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Einleitung

Zu der Verpflichtung, die Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme in nationales Recht umzusetzen, zählt, seit Inkraftsetzung des Europarechtsanpassungsgesetzes Bau (EAG Bau) und der anschließenden Änderung des Baugesetzbuches (BauGB) 2004, die Durchführung einer Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB. Durch sie sollen die voraussichtlichen Umweltauswirkungen der Planung ermittelt und ihre Erheblichkeit bewertet werden. Der Umweltbericht dokumentiert diese Prüfung und fasst die Ergebnisse zusammen, um die Umweltfolgen eines Vorhabens transparent darzustellen.

Der Bericht bildet gleichzeitig die Grundlage für die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Abwägung der Umweltbelange durch die Gemeinde. In einer frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (sog. Scoping gem. § 4 BauGB) wurden diese nicht nur über die Ziele des Vorhabens informiert, sondern aufgefordert, sich zu Umfang und Detaillierung der Umweltprüfung zu äußern. Die Ausarbeitung des Umweltberichtes erfolgte nach Ende dieses Verfahrensschrittes, um die in diesem Rahmen abgegebenen Anregungen und Daten zu berücksichtigen. Der Umweltbericht wird im Verfahren fortgeschrieben, um die Ergebnisse des Planungs- und Beteiligungsprozesses darzustellen.

Parallel dazu bezieht der Umweltbericht Angaben zur Berücksichtigung des speziellen Artenschutzes ein. Mit der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) sind 2007 Umsetzungsdefizite der FFH-Richtlinie ausgeräumt worden, so dass für die Behandlung der artenschutzrechtlichen Belange bei der Genehmigung von Eingriffen ausschließlich die Regelungen der §§ 44 und 45 des BNatSchG gelten.

Aufbau und Inhalt des Umweltberichtes

Nach einer kurzen Beschreibung der Ziele und Inhalte der Bauleitplanung werden die Ziele der übergeordneten Planungen für den Geltungsbereich zusammengefasst. Danach werden die Schutzgüter beschrieben. An die Beschreibung schließt sich eine Einschätzung über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nichtdurchführung des Vorhabens an.

Die Gliederung des Umweltberichtes folgt den Vorgaben der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a BauGB.

1.1 Beschreibung des Geltungsbereiches

Der Geltungsbereich der 17. Flächennutzungsplanänderung liegt südlich des Baugebietes "Südlich Heidegarten" sowie südlich der Wohnbebauung an der Feldstraße, zu beiden Seiten des Sönderbyer Weges im Südwesten der Ortslage Rieseby. Er umfasst die Flurstücke 81, 85, 86, 117, 118, 140, 141, 142 und 143 sowie Teile der Flurstücke 31/5 und 87 der Flur 1, Gemarkung Sönderbyhof der Gemeinde Rieseby.

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch das Baugebiet 'Südlich Heidegarten' (die Baugrundstücke der Straßen ‚Mühlenwiese‘ und ‚Zur Heide‘),
  • im Nordosten durch die Bebauung der Feldstraße,
  • im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und eine Waldfläche,
  • im Süden durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und
  • im Westen durch eine Waldfläche.

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 8,78 ha.

1.2 Inhalte und Ziele des Bauleitplanes

Mit der Aufstellung der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Realisierung von Wohnbauflächen geschaffen werden.

In der Gemeinde Rieseby besteht weiterhin ein Bedarf an Wohnungen. Um kontinuierlich die Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde weitere Wohnbauflächen entwickeln. Die letzten Baugrundstücke in dem nördlich angrenzenden Baugebiet ‚Südlich Heidegarten‘ sind bereits verkauft und z.T. bebaut.

In den letzten Jahren haben sich die Anforderungen an die bauliche Entwicklung Riesebys deutlich verändert, sodass die Gemeinde aufgrund ihrer überörtlichen Versorgungsfunktion und ihrer sehr guten dörflichen Infrastruktur (Schule, Kindergärten, Seniorenheim, zahlreiche Gewerbebetriebe, Einzelhandel, gastronomische Einrichtungen, Bahnhof, Vereine und touristische Angebote) eine verstärkte Bereitstellung von Wohnbauflächen anstrebt und gewährleisten möchte. Durch die Umsetzung der Bebauungspläne Nrn. 19 und 22 in der jüngeren Vergangenheit wurden die letzten freien Flächen im Innenbereich Riesebys überplant und bebaut, sodass nun mit Ausnahme einzelner kleiner Baulücken im Innenbereich keine Freiflächen mehr vorhanden sind.

In der Gemeinde Rieseby besteht weiterhin ein großer Bedarf an Wohnungen bzw. Bauplätzen. Im Innenbereich der Gemeinde sind nur noch einzelne Baulücken vorhanden. Die Grundstücke innerhalb geltender Bebauungspläne sind inzwischen vollständig bebaut, sodass eine kontinuierliche Bereitstellung von Baugrundstücken nicht gewährleistet werden kann. Der Gemeinde liegen fortwährend Anfragen nach Baugrundstücken vor. Um die vorhandene große Nachfrage bedienen zu können, möchte die Gemeinde über die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 28 als Weiterführung des Bebauungsplanes Nr. 26 am südwestlichen Ortsrand weitere Wohnbauflächen entwickeln. Die Ergänzung des vorherigen Bauabschnittes bietet die Möglichkeit, neue Bauflächen an die bestehende Bebauung anzubinden und so eine dem tatsächlich vorhandenen Bedarf gerecht werdende Erweiterung des vorhandenen Siedlungsbereiches zu schaffen.

Im letzten Baugebiet „Südlich Heidegarten“ (Bebauungsplan Nr. 26) waren alle 59 Baugrundstücke innerhalb gut eines Jahres verkauft und werden aktuell bebaut. Aus diesen Gründen möchte die Gemeinde Rieseby über die schon langfristig geplante Fortführung mit dem Baugebiet „Zur Heide“ nun auch weiterhin überwiegend Grundstücke für die Einzel- und Doppelhausbebauung zur Verfügung stellen und so den Bedarf für die nächsten Jahre decken. Im Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 28 soll untergeordnet auch kleinteiliger und seniorengerechter Wohnraum entstehen.

Die konkrete Lage und die erforderlichen Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung werden im Rahmen des parallel aufgestellten Bebauungsplanes Nr. 28 erarbeitet.

Die bestehenden Grünstrukturen an den Rändern des Plangebietes und unmittelbar angrenzend sollen erhalten bleiben und bei Bedarf ergänzt werden. Ein das Gesamtgebiet querender Grünzug mit zentral liegender großer Parkanlage soll durch die Erweiterung des Parkanlage weitergeführt werden. In Richtung Süden soll der Planbereich zudem durch eine Eingrünung gegenüber der offenen Landschaft abgegrenzt werden.

Dieses Vorhaben der Gemeinde bedient somit die bestehende Nachfrage nach weiteren Wohnbauflächen in Rieseby und bindet die Plangebietsfläche durch die Fortführung der Grünstrukturen und der Verkehrsflächen an die benachbarten Baugebiete an.

Die Planung entspricht aus Sicht der Gemeinde außerdem den in Ziffer 3.9 des Landesentwicklungsplanes (2021) dargelegten Grundsätzen, wonach neue Bauflächen nur in guter räumlicher und verkehrsmäßiger Anbindung an vorhandene, im baulichen Zusammenhang bebaute, tragfähige und zukunftsfähige Ortsteile und in Form behutsamer Siedlungsabrundungen ausgewiesen werden sollen.

Der Geltungsbereich der 17. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 8,78 ha mit folgender Unterteilung:

Wohnbauflächenca. 8,10 ha
Grünflächen, öffentl. 'Bürgerpark'ca. 0,51 ha
Ver- und Entsorgungsflächenca. 0,17 ha

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