Planungsdokumente: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

1 Ausgangssituation

1.1 Lage des Plangebietes

Das Plangebiet liegt im Norden der Ortslage Vogelsang östlich der Landstraße 26 sowie nördlich des Florianweges. Der Plangeltungsbereich umfasst die Flurstücke 46/6 und 46/7 der Flur 1, Gemarkung Pommerby-Schwastrum sowie Teilflächen des Flurstückes 38/9 der Flur 2, jeweils Gemarkung Pommerby-Schwastrum. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden durch die Gemeindegrenze und eine Waldfläche bzw. eine Sukzessionsfläche (Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp),
  • im Westen durch die Landesstraße 26 und die Bebauung im Ortsteil Vogelsang,
  • im Süden durch den Florianweg und die Bebauung im Ortsteil Vogelsang und
  • im Osten durch die Bebauung am Florianweg bzw. eine Sukzessionsfläche (Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp).

Die Gesamtgröße des Plangeltungsbereiches beträgt ca. 0,49 ha.

Die genaue Abgrenzung ist dem zeichnerischen Teil des Planentwurfes im Maßstab 1:5.000 zu entnehmen.

Zudem werden Teile der Flurstücke 30/4 und 30/6, Flur 5, Gemarkung Grünholz in der Gemeinde Thumby für eine neue Zufahrt überplant. Für die Gemeinde Thumby wird daher parallel der Bebauungsplan Nr. 2 erarbeitet. Einen Flächennutzungsplan besitzt die Gemeinde Thumby nicht.

1.2 Bestand

Im westlichen Geltungsbereich befindet sich das Feuerwehrgerätehaus der Gemeinde Damp samt der dazugehörigen Zufahrt und Stellflächen. In diesem Bereich ist auch der Bauhof der Gemeinde Damp angesiedelt. Große Teile des ca. 2.700 m² großen Grundstückes sind bereits versiegelt. Im Südosten steht ein weiteres Gebäude, das zu Wohnzwecken genutzt wird. Im Nordosten des Plangebiets befindet sich, etwas tiefer gelegen, eine Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp. Im Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes befinden sich ca. 2.100 m² der Ausgleichsfläche. Diese Fläche wurde der Sukzession (der natürlichen Entwicklung) überlassen. Zum westlichen Geltungsbereich hin ist eine flache Böschung vorhanden, an der überwiegend Brombeere wächst. Zu den südlich angrenzenden Gartenflächen hin befindet sich ebenfalls eine Böschung, an der Hainbuche und Feld-Ahorn stocken. Im westlichen Geltungsbereich verläuft die Landesstraße L 26.

Außerhalb des Geltungsbereiches liegt im Norden eine Waldfläche, in der vorwiegend Esche und Berg-Ahorn stocken. Diese Waldfläche befindet sich auf dem Gebiet der Gemeinde Thumby. Nördlich der Waldfläche verläuft die Kreisstraße 61. Im Nordosten befindet sich die Ausgleichsfläche der Gemeinde Damp, die mit mehreren Gehölzinseln bepflanzt und insgesamt der Sukzession überlassen worden ist.