Planungsdokumente: 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Damp für das Gebiet "Feuerwehrgerätehaus Damp"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild im Westen der Gemeinde Damp ist durch die landwirtschaftliche Nutzung in einer sanften Hügellandschaft geprägt. Die vorhandenen großflächigen Schläge sind typisch für die Landschaft Schwansen, die in der Vergangenheit durch die Gutswirtschaft geprägt war. Die überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen werden durch natürliche Strukturen wie kleine Waldflächen, Knicks und teilweise starke Einzelbäume aufgelockert. Die Kreisstraße 61 und die Bundesstraße 201 sorgen für eine Zerschneidung der Landschaft und Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes im Nahbereich des Plangebietes.

Das überwiegend bebaute Plangebiet befindet sich am nördlichen Rand der Ortschaft Vogelsang-Grünholz und wird nach Osten, Süden und Westen von baulich genutzten Flächen umgeben. Das Landschaftsbild ist hier vor allem durch die vorhandene Bebauung geprägt. Das Ortsbild ist charakterisiert von Einzelhäusern mit einbindenden Grünstrukturen wie Hecken, Einzelbäumen und Gärten. Eine wirksame Eingrünung der Ortschaft und des Plangebietes ist durch die nördlich an das Plangebiet grenzende Waldfläche gegeben. Eine weitere Eingrünung erfolgt durch die Sukzessionsfläche mit den angepflanzten Feldgehölzen sowie dem dichten Baumbewuchs am nördlichen Rand der bebauten Ortschaft.

Das Plangebiet hat aufgrund der bisherigen Nutzung als Feuerwehrstandort bzw. als Sukzessionsfläche keine Bedeutung für die Erholungsnutzung in der Gemeinde Damp. Der nördlich angrenzende Wald ist vergleichsweise klein und nicht durch Wanderwege erschlossen. Im westlichen Plangebiet verläuft ein wassergebunden befestigter Fuß- und Radweg, der die Ortschaft Vogelsang-Grünholz mit der nördlich verlaufenden Kreisstraße verbindet. Eine besondere Bedeutung, z.B. als überregionaler Wanderweg, kommt diesem Fußweg nicht zu.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die in der Bauleitplanung vorgesehene Entwicklung wird der Feuerwehrstandort mittel bis langfristig betrachtet nicht weiter im Plangebiet existieren können. Eine Umnutzung bzw. ein Leerstand der vorhandenen Gebäude wäre die Folge. Bei einem Leerstand der Gebäude wären negative Auswirkungen auf das Orts- und Landschaftsbild zu erwarten. Der Bau eines anforderungsgerechten Feuerwehrgerätehauses müsste an anderer Stelle erfolgen und würde dort ebenfalls zu einer Veränderung des Landschaftsbildes führen.

Die Sukzessionsfläche und der Wald würden bei einem Ausbleiben der Planung nicht beeinträchtigt. Veränderungen des Landschaftsbildes blieben aus. Für die Erholungsnutzung ergeben sich keine Veränderungen.

Auswirkungen der Planung

Das neu entstehende Feuerwehrgerätehaus wird gegenüber den bislang im östlichen Plangebiet vorhandenen eingeschossigen Gebäuden eine Veränderung des Landschafts- und Ortsbildes in Vogelsang-Grünholz und im Westen der Gemeinde Damp darstellen. Innerhalb der Fläche für Gemeinbedarf wird ein Gebäude entstehen, welches sich von der westlich, östlich und südlich gelegenen Wohnbebauung abheben wird. Das neue Gebäude wird auf einer bereits baulich genutzten Fläche entstehen und daher nicht zu einer Verschiebung des Siedlungsbereiches in die offene Landschaft führen. Zudem ist mit dem bestehenden Feuerwehrgerätehaus im westlichen Plangebiet bereits ein zweigeschossiges Gebäude vorhanden, welches erhalten und umgenutzt wird. Eine erhebliche Veränderung des Ortsbildes ist durch den Neubau des Feuerwehrgerätehauses somit nicht zu erwarten.

Für die neue Zufahrt zum Feuerstandort und den neu entstehenden Pkw-Parkplatz werden bislang unversiegelte, naturnahe Flächen überbaut. Die Flächen sind vergleichsweise klein und abgesehen von der notwendigen Lärmschutzwand werden keine weithin sichtbaren Vertikalstrukturen entstehen. Die Lärmschutzwand wird aufgrund ihrer künstlichen Gestalt zu einer gewissen Veränderung des Landschaftsbildes führen. Diese wird jedoch durch die räumliche Nähe zum Siedlungsbereich sowie die vorgesehenen Gehölzpflanzungen am Rand des Pkw-Parkplatzes gemindert.

Außerhalb des Plangebietes befinden sich naturnahe Grünstrukturen wie der Wald und die nicht überplante Sukzessionsfläche mit einer angepflanzten Gehölzgruppe, die das Plangebiet einbinden und Auswirkungen auf das Landschaftsbild mindern werden. Erhalten werden können auch die starken Bäume am Übergang zur Sukzessionsfläche. Die Bäume befinden sich im rückwärtigen Gelände und sind aufgrund von Gebäuden und Wald von den öffentlichen Wegen nur bedingt sichtbar. Sie dienen jedoch weiterhin der Durchgrünung des Plangebietes.

Die Erholungsnutzung wird durch die Planung nicht verändert. Ein Fuß- und Radweg, der durch das westliche Plangebiet verläuft, wird erhalten und steht der Öffentlichkeit weiterhin zur Verfügung.

Durch die Planung sind Auswirkungen mit mittlerer Erheblichkeit für das Schutzgut zu erwarten. Hochbauliche Anlagen entstehen auf bereits vorbelasteten, baulich genutzten Flächen im Siedlungsbereich. Vorhandene Grünstrukturen werden zum Teil erhalten und durch neue Anpflanzungen ergänzt, um so das neu entstehende Feuerwehrgerätehaus in die Landschaft einbinden.

2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

Derzeitiger Zustand

Innerhalb des Plangebietes sind entsprechend der Stellungnahme des Archäologischen Landesamtes vom 04.11.2020 keine archäologischen Kulturdenkmale bekannt. Allerdings befindet sich die bislang unbebaute Sukzessionsfläche innerhalb eines archäologischen Interessengebietes, wo mit einer archäologischen Substanz gerechnet werden kann.

Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten. Sachgüter sind nicht betroffen.

Auswirkungen der Planung

Bei der Umsetzung der Planinhalte wird der § 15 des Denkmalschutzgesetzes berücksichtigt. Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht betroffen.

Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat keine Auswirkungen auf Kultur- oder Sachgüter im Umfeld des Geltungsbereiches und ist daher mit einer geringen Erheblichkeit zu bewerten.

2.1.9 Wechselwirkungen

Die zu betrachtenden Schutzgüter beeinflussen sich gegenseitig in unterschiedlichem Maße. Diese Wechselwirkungen und Querbezüge sind bei der Beurteilung der Folgen eines Eingriffs zu betrachten, um sekundäre Effekte und Summationswirkungen erkennen und bewerten zu können. In der folgenden Beziehungsmatrix sind zunächst zur Veranschaulichung die Intensitäten der Wechselwirkungen dargestellt und allgemein bewertet.

Die aus methodischen Gründen auf Teilsegmente des Naturhaushaltes, die so genannten Umweltbelange, bezogenen Auswirkungen betreffen also in Wirklichkeit ein komplexes Wirkungsgefüge. Dabei können Eingriffswirkungen auf einen Belang indirekte Sekundärfolgen für ein anderes Schutzgut nach sich ziehen. So hat die Überbauung von Böden im Regelfall Auswirkungen auf den Wasserhaushalt, indem der Oberflächenabfluss erhöht und die Grundwasserneubildung verringert wird. Zusammenhänge kann es aber auch bei Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen geben, die neben den erwünschten Wirkungen bei einem anderen Umweltbelang negative Auswirkungen haben können. So kann z.B. die zum Schutz des Menschen vor Lärm erforderliche Einrichtung eines Lärmschutzwalles einen zusätzlichen Eingriff ins Landschaftsbild darstellen oder die Unterbrechung eines Kaltluftstromes bewirken.

UmweltbelangeMensch
ABTiere + PflanzenFlächeBodenWasserKlima/LuftLandschaftKulturgüterWohnenErholung
Tiere + Pflanzen
Fläche---
Boden-
Wasser
Klima/Luft-
Landschaft---
Kulturgüter----
Wohnen-
Erholung---

A beeinflusst B: stark ● mittel wenig - gar nicht

Der räumliche Wirkungsbereich der Umweltauswirkungen bleibt weitestgehend auf das Vorhabengebiet und dessen unmittelbare Randbereiche beschränkt. So führt der durch eine zusätzliche Versiegelung hervorgerufene Verlust von möglichen Lebensräumen im Plangebiet nicht zu einer Verschiebung oder Reduzierung des Artenspektrums im Gemeindegebiet. Auch die örtlichen Veränderungen von Boden, Wasser und Klima/Luft führen nicht zu einer großflächigen Veränderung des Klimas einschließlich der Luftqualität. Über das Vorhabengebiet hinausgehende Beeinträchtigungen der Umwelt infolge von Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern sind daher nicht zu erwarten.