2.1.8 Schutzgut kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter
Derzeitiger Zustand
Das Plangebiet befindet sich innerhalb eines archäologischen Interessengebietes. Nach Überprüfung der Geländesituation, der Vornutzung der überplanten Flächen und anhand des Ergebnisses der archäologischen Untersuchung auf den Nachbargrundstücken konnte die Planung seitens des Archäologischen Landesamtes ohne vorangehende archäologische Untersuchungen denkmalrechtlich freigegeben werden.
Kulturdenkmale oder archäologische Denkmale sind im Plangebiet nicht bekannt.
Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind im Planbereich ebenfalls nicht bekannt.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung sind keine Veränderungen bezüglich des kulturellen Erbes zu erwarten.
Auswirkungen der Planung
Im Plangebiet sind keine Denkmale bekannt. Der § 15 des Denkmalschutzgesetzes wird bei Umsetzung der Planung berücksichtigt.
Sachgüter an der Planung Unbeteiligter sind nicht betroffen.
Die Umsetzung des Bebauungsplanes hat nach jetzigem Stand weder nachteilige noch vorteilhafte Auswirkungen, da keine Kultur- und Sachgüter von der Planung beeinträchtigt werden.