2.1.5 Schutzgut Wasser
Derzeitiger Zustand
Innerhalb des Plangebietes sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist aufgrund der sandigen Böden im Plangebiet als hoch einzustufen. Es sind ein geringer Oberflächenabfluss und eine hohe Grundwasserneubildungsrate zu erwarten.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Fläche voraussichtlich weiter brach liegen und sich entsprechend der durchgeführten Pflegemaßnahmen entwickeln. Eine sinnvolle Nachnutzung und eine Veränderung des Wasserhaushalts würden vorerst ausbleiben.
Auswirkung der Planung
Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser hat die Gemeinde im Rahmen des B-Planes Nr. 24 ein umfassendes Entwässerungskonzept gem. der wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein vom Ing.-Büro Haase + Reimer aus Busdorf erstellen lassen. Dieses wurde im Februar 2026 aktualisiert.
„Die RW-Bewirtschaftung im Gewerbegebiet sieht vor, das auf den Gewerbegrundstücken anfallende Niederschlagswasser vorrangig zu versickern. Hierzu erfolgt die Festsetzung, dass das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser auf den Grundstücken durch geeignete Vorkehrungen zu versickern ist. Darüber hinaus kann von max. 20 % der Gewerbegrundstücksflächen das Niederschlagswasser der öffentlichen RW-Kanalisation in der Erschließungsstraße zugeleitet werden. Diese Option gewährt die Erschließung der Baugrundstücke auch bei versickerungsungünstigen Randbedingungen. Hierbei wird der Volumenstrom des einzelnen RW-Hausanschlusses begrenzt. Für Betriebe, die gemäß des Arbeitsblattes DWA-A 138 das Niederschlagswasser von befestigten Flächen nicht versickern dürfen, wird eine Ausnahmeregelung formuliert, nach der das Niederschlagswasser auch vollständig abgeleitet werden darf, wobei der Abfluss jedoch zu begrenzen ist.“
Das so von den Gewerbegrundstücken abgeleitete Niederschlagswasser wird zusammen mit dem Oberflächenwasser der öffentlichen Straßenflächen einem bereits neu angelegten Regenrückhaltebecken zugeleitet, von dem aus das Regenwasser letztlich, entsprechend dem natürlichen landwirtschaftlichen Abfluss des Teilgebietes, dosiert der RW-Vorflut zugeführt wird. Diese Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 24 werden für das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 übernommen, da dieses bei der Planung und Dimensionierung des RRB bereits mit berücksichtigt wurde.
Obwohl das vorhandene Rückhaltevolumen die hydraulischen Anforderungen weiterhin erfüllt, reicht die Trenneffizienz der Anlage nach der Zuleitung zusätzlicher Flächen nicht mehr aus, um die geltenden Emissionsgrenzwerte für AFS63 einzuhalten. Da die Reinigungswirkung unmittelbar von der hydraulischen Belastung der Klärfläche abhängt, entspricht das Becken in seiner jetzigen Konfiguration nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Um die erhöhte Stofffracht zuverlässig abzuscheiden und einen konsequenten Gewässerschutz sicherzustellen wird in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde eine qualitative Nachrüstung mit modernen Behandlungsstufen erfolgen.
Der Knick am nördlichen Rand des Plangebietes wird zwar entwidmet, kann aber weiterhin die Verdunstung fördern. Die zusätzlichen Begrünungsmaßnahmen und die Knickneuanlage können sich ebenfalls positiv auf den Wasserhaushalt auswirken.
Im Hinblick auf das Schutzgut Wasser sind die Auswirkungen des aufgrund der deutlichen Schädigung des Wasserhaushalts als erheblich nachteilig einzustufen. Es ist eine Versickerung des anfallenden Regenwassers im Plangebiet bzw. eine Zuführung in das Regenrückhaltebecken vorgesehen. Ein entsprechendes RW-Konzept wurde im Rahmen der Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 erarbeitet.