Planungsdokumente: 1. Änderung und Erweiterung B-Plan Nr. 22 Gemeinde Owschlag für den Bereich nördlich der Straße "Am Steinkammerfeld" sowie südlich der Landesstraße 265

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Innerhalb des Plangebietes sind keine Oberflächengewässer vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist aufgrund der sandigen Böden im Plangebiet als hoch einzustufen. Es sind ein geringer Oberflächenabfluss und eine hohe Grundwasserneubildungsrate zu erwarten.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Fläche voraussichtlich weiter brach liegen und sich entsprechend der durchgeführten Pflegemaßnahmen entwickeln. Eine sinnvolle Nachnutzung und eine Veränderung des Wasserhaushalts würden vorerst ausbleiben.

Auswirkung der Planung

Zum Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser hat die Gemeinde im Rahmen des B-Planes Nr. 24 ein umfassendes Entwässerungskonzept gem. der wasserrechtlichen Anforderungen zum Umgang mit Regenwasser in Schleswig-Holstein vom Ing.-Büro Haase + Reimer aus Busdorf erstellen lassen. Dieses wurde im Februar 2026 aktualisiert.

„Die RW-Bewirtschaftung im Gewerbegebiet sieht vor, das auf den Gewerbegrundstücken anfallende Niederschlagswasser vorrangig zu versickern. Hierzu erfolgt die Festsetzung, dass das auf den Dachflächen anfallende Niederschlagswasser auf den Grundstücken durch geeignete Vorkehrungen zu versickern ist. Darüber hinaus kann von max. 20 % der Gewerbegrundstücksflächen das Niederschlagswasser der öffentlichen RW-Kanalisation in der Erschließungsstraße zugeleitet werden. Diese Option gewährt die Erschließung der Baugrundstücke auch bei versickerungsungünstigen Randbedingungen. Hierbei wird der Volumenstrom des einzelnen RW-Hausanschlusses begrenzt. Für Betriebe, die gemäß des Arbeitsblattes DWA-A 138 das Niederschlagswasser von befestigten Flächen nicht versickern dürfen, wird eine Ausnahmeregelung formuliert, nach der das Niederschlagswasser auch vollständig abgeleitet werden darf, wobei der Abfluss jedoch zu begrenzen ist.“

Das so von den Gewerbegrundstücken abgeleitete Niederschlagswasser wird zusammen mit dem Oberflächenwasser der öffentlichen Straßenflächen einem bereits neu angelegten Regenrückhaltebecken zugeleitet, von dem aus das Regenwasser letztlich, entsprechend dem natürlichen landwirtschaftlichen Abfluss des Teilgebietes, dosiert der RW-Vorflut zugeführt wird. Diese Festsetzungen aus dem Bebauungsplan Nr. 24 werden für das Plangebiet der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 übernommen, da dieses bei der Planung und Dimensionierung des RRB bereits mit berücksichtigt wurde.

Obwohl das vorhandene Rückhaltevolumen die hydraulischen Anforderungen weiterhin erfüllt, reicht die Trenneffizienz der Anlage nach der Zuleitung zusätzlicher Flächen nicht mehr aus, um die geltenden Emissionsgrenzwerte für AFS63 einzuhalten. Da die Reinigungswirkung unmittelbar von der hydraulischen Belastung der Klärfläche abhängt, entspricht das Becken in seiner jetzigen Konfiguration nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Um die erhöhte Stofffracht zuverlässig abzuscheiden und einen konsequenten Gewässerschutz sicherzustellen wird in Abstimmung mit der unteren Wasserbehörde des Kreises Rendsburg-Eckernförde eine qualitative Nachrüstung mit modernen Behandlungsstufen erfolgen.

Der Knick am nördlichen Rand des Plangebietes wird zwar entwidmet, kann aber weiterhin die Verdunstung fördern. Die zusätzlichen Begrünungsmaßnahmen und die Knickneuanlage können sich ebenfalls positiv auf den Wasserhaushalt auswirken.

Im Hinblick auf das Schutzgut Wasser sind die Auswirkungen des aufgrund der deutlichen Schädigung des Wasserhaushalts als erheblich nachteilig einzustufen. Es ist eine Versickerung des anfallenden Regenwassers im Plangebiet bzw. eine Zuführung in das Regenrückhaltebecken vorgesehen. Ein entsprechendes RW-Konzept wurde im Rahmen der Bewertung der Wasserhaushaltsbilanz gem. A-RW 1 erarbeitet.

2.1.6 Schutzgut Klima/ Luft

Derzeitiger Zustand

Das Klima in Schleswig-Holstein wird von den in Nordeuropa vorherrschenden Großwetterlagen wie Westwindströmungen, subtropischen Hochdruckgebieten (Azoren) und polaren Tiefdruckgebieten bestimmt. Aber auch die geographische Lage zwischen Nord- und Ostsee prägt das milde, gemäßigte und feuchte Klima mit milden Wintern und kühlen Sommern.

Ausgeglichene Temperaturen im Jahresgang mit geringen jahreszeitlichen Schwankungen in den mittleren Monatstemperaturen, Wolken- und Niederschlagsreichtum mit einer hohen Zahl von Regentagen sowie durch Hochnebel und Wolken bedingte, kurze Sonnenscheindauer sind Merkmale dieses ozeanisch geprägten Klimas.

Die durchschnittliche Jahrestemperatur (1991-2020) liegt bei ca. 9,0 °C. Die mittlere Höhe des Jahresniederschlages (1991-2020) beträgt ca. 865 mm. Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Extreme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Fläche voraussichtlich weiter brach liegen und sich entsprechend der durchgeführten Pflegemaßnahmen entwickeln. Der Ackerteil würde weiterhin landwirtschaftlich genutzt. Eine Veränderung des Kleinklimas und der Luftqualität würde nicht eintreten.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen die Flächenversiegelung auf einer brachliegenden, ehemals durch eine Baumschule genutzten Fläche. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten oder von Bäumen überstandenen Flächen. Vor diesem Hintergrund wird durch den Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Der Knick am nördlichen Rand des Plangebietes wird zwar entwidmet, bleibt aber als Grünstruktur erhalten und kann die Luftqualität im Plangebiet begünstigen. Zusätzlich werden Begrünungsmaßnahmen und eine Knickneuanlage festgesetzt, die sich ebenfalls positiv auf die Luftqualität und das Kleinklima auswirken können.

Durch den geplanten Gewerbestandort wird sich bei einer Umsetzung erwartungsgemäß der Ziel- und Quellverkehr im Plangebiet erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der geringen Größe der Maßnahme jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung entsteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Die Auswirkungen auf das Kleinklima relativieren sich allerdings durch die regelmäßigen Windbewegungen und dem damit verbundenen Luftaustausch. Die Auswirkungen durch die Neuplanungen werden daher als wenig erheblich für das Schutzgut Klima/Luft eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Owschlag haben die kleinflächigen Planungen unerheblich nachteilige Auswirkungen für das Schutzgut Klima/Luft. Zu erhaltende und neue Grünstrukturen wirken sich positiv aus. Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild im Umfeld des Plangebietes ist durch den Übergang des gewerblichen geprägten, westlichen Ortsrandes von Owschlag zur freien, von Wald dominierten Landschaft geprägt. Die unmittelbar angrenzenden Flächen werden überwiegend bereits gewerblich genutzt bzw. stehen für eine gewerbliche Bebauung zur Verfügung. Im nördlichen Nahbereich verläuft die L 265.

Das Plangebiet selbst ist bislang wenig einsehbar. Von der nördlich verlaufenden Landesstraße aus ist das Plangebiet aufgrund der vorhandenen Gewerbebetriebe nicht einsehbar. Die südlich gelegene Straße endet am Plangebiet und ist Bestandteil der Erschließung des Gewerbegebietes B-Plan Nr. 24. Wander- oder Fußwege sind Umfeld nicht vorhanden.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung wird die Fläche voraussichtlich weiter brach liegen und sich entsprechend der durchgeführten Pflegemaßnahmen entwickeln. Das Ortsbild würde sich durch die Brachfläche tendenziell negativ entwickeln.

Auswirkungen der Planung

Zur Einschätzung der Empfindlichkeit des Landschaftsbildes sind neben dem Eigenwert bzw. der Schutzwürdigkeit auch die visuelle Verletzlichkeit und der Eigenartsverlust der Landschaft durch Eingriffe, die mit einer geplanten Bebauung verbunden sein könnten, zu berücksichtigen.

Das geplante Vorhaben wird das Orts- und Landschaftsbild im Westen der Gemeinde Owschlag nur geringfügig verändern. Die neue Gewerbefläche entsteht in einem bereits gewerblich geprägten Umfeld und ist von Gewerbeflächen umgeben. Die Neuplanung umfasst außerdem eine vergleichsweise geringe Fläche.

Im Plangebiet können zweigeschossige Gebäude mit einer maximalen Höhe von 12,0 m ab Erdgeschossfertigfußbodenhöhe entstehen. Damit fallen die neu entstehenden Gebäude ebenso hoch aus wie die Gebäude auf den umliegenden Gewerbeflächen.

Der nördliche Knick wird zwar entwidmet, bleibt aber als Grünstruktur erhalten. Zur weiteren Durchgrünung des Plangebietes werden Festsetzungen mitaufgenommen, wonach fensterlose Gebäudefassaden ab 40 m Länge einzugrünen sind und je angefangene 800 m² befestigter Grundstücksfläche ein Laubbaum zu pflanzen ist. Im südwestlichen Plangebiet wird ein neuer Knick als Abgrenzung zu einer Ackerfläche aufgesetzt und das bestehende Betriebsgelände weiter eingrünen. Aufgrund der geringen Einsehbarkeit und der umliegenden Nutzungen werden keine weiteren Eingrünungsmaßnahmen vorgesehen.

Die Auswirkungen des geplanten Vorhabens sind weder nachteilig noch vorteilhaft für das Schutzgut Landschaft zu bewerten. Die zusätzliche gewerbliche Bebauung umfasst eine Fläche inmitten von bereits bestehender gewerblicher Bebauung. Die Auswirkungen der Planung werden durch die Begrünungsmaßnahmen und die Knickneuanlage gemindert.

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