3.2 Maß der baulichen Nutzung
Das Maß der baulichen Nutzung wird im Sondergebiet 'Campingplatz' u.a. durch die zulässige Grundfläche bestimmt. Das Maß der baulichen Nutzung für das geplante Sanitärgebäude mit einer Grundfläche von max. 120 m² orientiert sich an den bereits vorhandenen Sanitärgebäuden auf dem Campingplatz und den Anforderungen des Vorhabenträgers. Da es sich nur um ein ergänzendes Sanitärgebäude handelt, ist die festgesetzte Grundfläche deutlich kleiner, als bei den vorhandenen Gebäuden.
Im Sondergebiet 'Campingplatz' sind zum Schutz des Landschaftsbildes nur Gebäude mit max. einem Vollgeschoss zulässig.
Im Sondergebiet 'Campingplatz' wird zum Schutz des Landschaftsbildes die Höhe der baulichen Anlagen auf max. 5,50 m über der Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens begrenzt. Damit soll in dem sensiblen Landschaftsraum eine zu große Dominanz der baulichen Anlagen vermieden werden.
Die Festsetzungen zur Höhenlage der baulichen Anlagen dient ebenfalls dem Schutz des Landschaftsbildes. Daher erfolgt für alle baulich genutzten Bereiche die Festsetzung, dass die Erdgeschossfertigfußbodenhöhe nicht höher als 3,80 m über NHN liegen darf. Dies entspricht etwa 50 cm über der vorhandenen Geländehöhe im Bereich des geplanten Sanitärgebäudes.