1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020
In Karte 1 des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum II (2020) finden sich für das Plangebiet keine Darstellungen. Östlich grenzt eine Verbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems an das Plangebiet an.
In Karte 2 des Landschaftsrahmenplanes ist der Küstenstreifen als Gebiet mit besonderer Erholungseignung dargestellt. Zudem ist das Plangebiet von einem Landschaftsschutzgebiet umgeben.
In Karte 3 des Landschaftsrahmenplanes sind Teile des Küstenstreifens als Hochwasserrisikogebiet (§§ 73, 74 WHG) dargestellt.