Planungsdokumente: 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp "Campingplatz Dorotheenthal"

Begründung

1.4.4 Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum II, 2020

In Karte 1 des Landschaftsrahmenplans (LRP) für den Planungsraum II (2020) finden sich für das Plangebiet keine Darstellungen. Östlich grenzt eine Verbundachse des Schutzgebiets- und Biotopverbundsystems an das Plangebiet an.

In Karte 2 des Landschaftsrahmenplanes ist der Küstenstreifen als Gebiet mit besonderer Erholungseignung dargestellt. Zudem ist das Plangebiet von einem Landschaftsschutzgebiet umgeben.

In Karte 3 des Landschaftsrahmenplanes sind Teile des Küstenstreifens als Hochwasserrisikogebiet (§§ 73, 74 WHG) dargestellt.

1.4.5 Landschaftsplan

Im Entwicklungsteil des Landschaftsplanes der Gemeinde Damp ist das Plangebiet als Eignungsfläche für eine bauliche Erweiterung (Campingplatzerweiterung) gekennzeichnet.

1.4.6 Schutzverordnungen

Innerhalb des Plangebietes gelten Schutzverordnungen und der Schutz aus unterschiedlichen Gesetzen. Stichpunktartig sind hier zu nennen:

  • Ausweisungen nach §§ 23 bis 25 sowie §§ 27 bis 29 BNatSchG sind nicht gegeben.
  • Das Plangebiet ist vom Landschaftsschutzgebiet 'Schwansener Ostseeküste' umgeben.
  • Die vorhandenen Knicks sind nach § 21 Abs. 1 Nr. 4 LNatSchG besonders geschützt.
  • Das nächstgelegene Natura-2000 Gebiet ist das ca. 2,7 km nördlich gelegene Gebiet 1326-301 „NSG Schwansener See“.
  • Östlich bzw. südöstlich an das Plangebiet angrenzend befinden sich kleinere Waldflächen, die gem. des Landeswaldgesetzes geschützt sind.