Planungsdokumente: Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Grönwohld

Textliche Festsetzungen

3. Anzahl der Wohnungen in Wohngebäuden gem. § 9 (1) 6 BauGB

In den WA 2 - bis WA 6 -Gebieten ist je angefangene 500 m² Grundstücksfläche eine Wohnung in Wohngebäuden zulässig.

4. Von der Bebauung freizuhaltende Flächen gem. § 9 (1) 10 BauGB

In den in der Planzeichnung festgesetzten Sichtfeldern, die von der Bebauung freizuhalten sind, ist die Errichtung von Hochbauten unzulässig. Einfriedungen, Anpflanzungen etc. dürfen eine Höhe von 0,70 m über Straßenoberkante nicht überschreiten.

Innerhalb des ausgewiesenen reduzierten Waldabstandstreifens nach § 24 Landeswaldgesetz sind Vorhaben im Sinne des § 29 BauGB nicht zulässig, auch nicht genehmigungs- und anzeigenfreie Gebäude.

5. Grünflächen gem. § 9 (1) 15 BauGB

Auf den Grünflächen mit der Zweckbestimmung Abschirmpflanzung sind lineare Heckenpflanzungen mit standortheimischen Arten und einer Mindesthöhe von 1,50 m zu entwickeln.