3.2. Immissionen
In diesem Punkt werden die Immissionen untersucht, die als Störfaktoren aus der Umweltauf das Plangebiet wirken können, wie giftige, gesundheitsschädliche oder umweltgefährdendechemische Stoffe, Schallimmission (Lärm), Lichtimmission, Strahlung oder Erschütterungen:
Immissionsrelevante Rahmenbedingungen haben sich in der Umgebung nicht geändert. Daher gelten die Aussagen des Bebauungsplanes Nr. 74 und der 1. bzw. 3. Änderung unverändert fort.