Planungsdokumente: 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp "Campingplatz Dorotheenthal"
Begründung
2.1 Bestandsaufnahme des derzeitigen Umweltzustandes und Prognose
Die Beschreibung und die Bewertung der Umweltauswirkungen erfolgt getrennt nach einzelnen Schutzgütern (gem. § 1 Abs 6 Nr. 7 a – d, i BauGB). Die Bestandsaufnahme basiert auf einer Ortsbegehung mit Biotoptypenkartierung im September 2024, der Luftbildauswertung und unter Verwendung öffentlich zugänglicher Daten sowie einschlägiger Literatur. An die Bestandsaufnahme schließt sich eine Einschätzung über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Nichtdurchführung bzw. Durchführung des Vorhabens an. Die Bewertung der Auswirkungen auf die Umweltbelange bei Durchführung der Planung erfolgt in verbal argumentativer Weise.
In die Beurteilung der Erheblichkeit gehen der Grad der Veränderung, die Dauer und die räumliche Ausdehnung ein. Es werden fünf Erheblichkeitsstufen unterschieden:
- erheblich nachteilig
- unerheblich nachteilig
- weder nachteilig noch vorteilhaft
- unerheblich vorteilhaft
- erheblich vorteilhaft.
2.1.1 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit
Derzeitiger Zustand
Der Mensch und seine Gesundheit können in vielerlei Hinsicht von Planungsvorhaben unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt werden, wobei sich Überschneidungen mit den übrigen zu behandelnden Schutzgütern ergeben. Im Rahmen der Umweltprüfung relevant sind allein solche Auswirkungen, die sich auf die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen beziehen, nicht jedoch solche, die wirtschaftliche oder sonstige materielle Grundlagen betreffen (auch wenn dies durchaus Konsequenzen für Gesundheit und Wohlbefinden haben kann). Gesundheit und Wohlbefinden sind dabei an die drei im Plangebiet und den angrenzenden Bereichen bestehenden und geplanten Funktionen Arbeit, Wohnen und Erholen gekoppelt. Dabei werden jedoch nur Wohnen und Erholung betrachtet, da Aspekte des Arbeitsschutzes nicht Gegenstand der Umweltprüfung sind.
Bei der Betrachtung ist von direkten Auswirkungen auf das Wohnumfeld (visuelle Beeinträchtigungen, Lärm, sonstige Immissionen) und für die Erholungsfunktion (visuelle Beeinträchtigungen, Lärm) auszugehen.
Der aktuelle und der aufgrund der Planungsabsichten künftig zu erwartende Zustand im Umfeld des Planbereichs stellt sich für die Funktionen ‚Wohnen‘ und ‚Erholung‘ wie folgt dar:
a) Wohnen
Aktuell wird das Plangebiet landwirtschaftlich bzw. bereits durch den Campingplatz genutzt. Das nächstgelegene Wohngebäude befindet sich ca. 240 m westlich des Plangebietes im Bereich des Reiterhofes. Eine Betroffenheit ist aufgrund der bestehenden Nutzungen nicht zu erwarten.
b) Erholung
Innerhalb des Plangebietes sind bereits Flächen vorhanden, die durch den Campingplatz genutzt werden. Hier besteht eine Bedeutung für die Erholungsnutzung. Der Campingplatz erstreckt sich über die östlich an das Plangebiet angrenzenden Flächen.
Im südwestlichen Plangebiet verläuft ein ungefestigter Weg, der als Reit- und Wanderweg genutzt wird.
c) Vorbelastung
Teile des Plangebietes und die östlich angrenzenden Flächen sind bereits als Campingplatz in der Nutzung. Das Umfeld des Plangebietes ist landwirtschaftlich geprägt, sodass die aus einer ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung resultierenden Immissionen zeitlich begrenzt auf das Plangebiet einwirken können. Andere Vorbelastungen bestehen nicht.
Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Verzicht auf die Planung könnte der Campingplatz entsprechend den bestehenden Bauleitplanungen erweitert werden. Die Erweiterung würde dabei ausschließlich in Richtung Südwesten erfolgen und bisherige Pferdekoppeln beanspruchen. Die ackerbauliche Nutzung im nördlichen Plangebiet würde fortgeführt. Die zu erwartenden Auswirkungen auf das Schutzgut wurden in den vorangegangenen Bauleitplanungen dargestellt.
Auswirkungen der Planung
Im Plangebiet ist im Wesentlichen die Ausweisung des Sondergebietes ‚Campingplatz‘ geplant. Eine dauerhafte Wohnnutzung ist innerhalb des Plangebietes nicht vorgesehen. Auswirkungen auf das Schutzgut menschliche Gesundheit sind durch die Planung nicht zu erwarten.
Für die Erholungsnutzung ergibt sich durch die vorliegende Planung eine Veränderung, da die überplanten Flächen zukünftig touristisch als Campingplatz genutzt werden sollen. Die Erholungsnutzung wird gegenüber der bislang von der Landwirtschaft dominierten Nutzung durch die Planung verbessert. Auch ein neu herzustellender Wander- und Reitweg, der an das bestehende Wegenetz anschließt, wird sich positiv auf die Erholungsnutzung auswirken.
Die Planung ist als unerheblich vorteilhaft für das Schutzgut Mensch zu bewerten. Es werden neue Flächen für die Erholungsnutzung ausgewiesen. Das Umfeld des Plangebietes ist bereits durch die Nutzung als Campingplatz geprägt. Beeinträchtigungen durch Immissionen sind nicht zu erwarten.