Planungsdokumente: 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp "Campingplatz Dorotheenthal"

Sie können an dieser Stelle Einsicht in die Dokumente des Verfahrens nehmen.

Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.1.5 Schutzgut Wasser

Derzeitiger Zustand

Oberflächengewässer sind im Plangebiet nicht vorhanden.

Die Neubildungs- oder Regenerationsfähigkeit des Grundwassers ist abhängig von der Bodenbedeckung der Flächen, dem Relief und dem mit beiden Faktoren zusammenhängenden Direktabfluss von Oberflächenwasser. Die Durchlässigkeit der Bodenschichten für Niederschlagswasser ist im Plangebiet aufgrund der Bodengegebenheiten (Lehm) grundsätzlich als niedrig zu bewerten. Grundwasserflurabstände sind für das Plangebiet derzeit nicht bekannt.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würde die bisherige Nutzung vorerst fortgeführt. Entsprechend der gültigen Bebauungspläne könnten im südlichen Plangebiet weitere Flächen als Campingplatz entwickelt werden. Da für die Wege und Stellplätze nur wasserdurchlässige Befestigungen vorgesehen sind, wären keine erheblichen Auswirkungen auf Grundwasser zu erwarten.

Aufgrund der Bodengegebenheiten ist auch im Bereich der landwirtschaftlichen Nutzflächen mit einer geringen Versickerungs- und Grundwasserneubildungsrate zu rechnen.

Auswirkungen der Planung

Durch die Planung wird es zu einer Erhöhung des Oberflächenabflusses kommen, da Neuversiegelungen bzw. Befestigungen im Bereich bisheriger landwirtschaftlicher Nutzflächen vorgenommen werden. Zur Minimierung der Eingriffe wird für Teilflächen des Plangebietes (z.B. die Wohnmobilstellplätze) vorgesehen, dass nur eine wasserdurchlässige bzw. wassergebundene Bauweise zulässig ist.

Das Niederschlagswasser soll weiterhin innerhalb des Plangebietes zur Versickerung gebracht werden. Mit Ausnahme des geplanten Sanitärgebäudes sind keine (voll)versiegelten

Flächen zulässig. Das anfallende Niederschlagswasser ist durchgeeignete Vorkehrungen zu versickern (z.B. Versickerungsmulden, -gräben, -schächte).

Die Gehölzstrukturen im Plangebiet sollen ebenfalls weitestgehend erhalten werden. Es handelt sich um Knicks sowie Hecken und Bäume im Bereich des Campingplatzes. Im Bereich des Campingplatzes sind Hecken zur Durchgrünung und Untergliederung der Stellplätze geplant. Die Randbereiche des Campingplatzes sollen mit heimischen Gehölzen eingegrünt werden. Die zu erhaltenden und die neu entstehenden Grünstrukturen werden sich insgesamt positiv auf die Verdunstungsrate und den Wasserhaushalt auswirken.

Teile des südöstlichen Plangebietes befinden sich innerhalb des Hochwasserrisikogebietes entlang der Ostseeküste. Gemäß den Hochwassergefahrenkarten des Landes Schleswig-Holsteins sind Teile des südlichen Plangebietes bei Hochwasserereignissen mit 100- bzw. 200-jährigem Wiederkehrintervall betroffen (MEKUN 2024). Die Planung sieht vor, dass sich die künftig durch den Campingplatz genutzten Bereiche auf einer Geländehöhe von mind. 3 m über NHN befinden. Diese Flächen waren auch während der schweren Sturmflut im Herbst 2023 nicht überflutet. Die tiefer liegenden Bereiche des Plangebietes werden hingegen als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt.

Entsprechend den Hinweisen des Landesbetriebs für Küstenschutz werden innerhalb des Hochwasserrisikogebietes nur hochwasserangepasste Nutzungen vorgesehen (Wohnmobilstellplätze, Wander-/Reitweg, keine Gebäude bzw. Baugrenzen).

Die Planung hat weder nachteilige noch vorteilhafte Auswirkungen auf das Schutzgut Wasser. Vollversiegelte Flächen sind nur in einem geringen Maß im Plangebiet zulässig. Das anfallende Niederschlagswasser kann weiterhin versickert werden. Zu erhaltende und neue Grünstrukturen wirken sich positiv auf die Verdunstung auf. Oberflächengewässer sind nicht betroffen. Mögliche Überflutungsereignisse durch Küstenhochwasser sind berücksichtigt worden.

2.1.6 Schutzgut Klima/Luft

Derzeitiger Zustand

In der Gemeinde Damp herrscht ein gemäßigtes, ozeanisch geprägtes Klima vor. Kennzeichnend ist ein ausgeglichener Temperaturgang mit kühlen Sommern und milden Wintern. Die Jahresmitteltemperatur in der Region lag in den vergangenen drei Jahrzehnten bei ca. 9,3 °C. Der jährliche Niederschlag liegt im Mittel bei ca. 780 mm/Jahr (DWD o.J.).

Der Wind kommt im Jahresverlauf vorherrschend aus westlichen und südlichen Richtungen. Die mittlere Windgeschwindigkeit liegt zwischen 4,0 und 4,5 m/s, was in der Regel einen regen Luftmassenaustausch zur Folge hat. Insgesamt bewirkt die vorherrschende Westdrift den häufigen Durchzug atlantischer Tiefdruckausläufer mit kurzen Schlechtwetterabschnitten. Ex-treme Klimaausprägungen wie z.B. sommerliche Überhitzung treten aufgrund des maritimen Einflusses kaum auf. Insgesamt ist das Klima des Kreises Rendsburg-Eckernförde aus bioklimatischer Sicht als „reizmild“ zu bezeichnen.

Die Qualität der Luft gilt als wichtiger Bezug für Veränderungen von Boden, Wasser, Klima und Arten sowie des Erholungswertes einer Landschaft. Die Grundbelastung der Luft durch Schadstoffe wird in Schleswig-Holstein generell als gering eingestuft.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Ohne die Planung würden die Flächen vorerst weiter wie bisher genutzt. Entsprechend der gültigen Bebauungspläne könnte das Grünland im südlichen Plangebiet als Campingplatz entwickelt werden. Weitere Vegetationsstrukturen würden nicht verändert. In diesem Zusammenhang wären keine erheblichen Veränderungen der Luftqualität bzw. des (Klein)Klimas im Plangebiet zu erwarten.

Auswirkungen der Planung

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes ermöglichen eine Erhöhung der Flächenversiegelung auf bisher unversiegelten Flächen. Vegetationsfreie und versiegelte Flächen erwärmen sich schneller als die mit Vegetation bedeckten oder von Bäumen überstandenen Flächen. Vor diesem Hintergrund wird durch den Verlust von Vegetationsflächen und der Erhöhung der baulichen Ausnutzung mit einer lokalen Erwärmung und lokalen Veränderung des nächtlichen Luftaustausches zu rechnen sein. Die Festsetzung von maximalen Versiegelungsanteilen und Begrünungsmaßnahmen in der verbindlichen Bauleitplanung kann diesem Effekt entgegenwirken.

Die zu erhaltenden Vegetationsstrukturen im Plangebiet werden sich weiterhin positiv auf die Verdunstungsrate und das Kleinklima im Plangebiet auswirken. Zur Eingrünung des Campingplatzes sind am Außenrand Pflanzungen heimischer Bäume und Sträucher geplant. Zusätzlich werden innerhalb des Campingplatzes Hecken gepflanzt, die die Stellplätze durchgrünen. Diese neu entstehenden Vegetationsstrukturen werden sich zusammen mit dem zu erhaltenden Vegetationsbestand positiv auf das Kleinklima und die Luftqualität auswirken. Nicht überbaute Grundstücksflächen - mit Ausnahme von Stellplätzen, Wegen und Zufahrten - sind gemäß § 8 Abs. 1 Satz 1 Landesbauordnung als Grünflächen anzulegen. Dies wirkt sich u.a. auch positiv auf die Luftqualität und das Kleinklima aus.

Mit der vorliegenden Planung werden sich der Ziel- und Quellverkehr erhöhen. Dadurch können sich lokale Beeinträchtigungen der Luftqualität ergeben. Mit einer Grenzwertüberschreitung der Schadstoffimmissionen ist aufgrund der Größe der Maßnahmen sowie des im Nahbereich der Ostsee regelmäßigen vorkommenden und regulierend wirkenden Windes jedoch nicht zu rechnen. Eine zeitlich begrenzte Zusatzbelastung besteht durch Emissionen (Staub) von Bau- und Transportfahrzeugen während der Bauphase.

Aufgrund der regulierenden Wirkung des häufig vorkommenden Windes und des damit verbundenen Luftaustauschs sowie den vorgesehenen Begrünungsmaßnahmen werden die Auswirkungen durch die Neuplanungen als wenig erheblich für das Schutzgut Klima eingestuft.

Aufgrund der klimatischen Bedingungen in der Gemeinde Damp, den bereits versiegelten Flächen und zulässigen Befestigungen sowie den geplanten Eingrünungsmaßnahmen sind die Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Klima/Luft als weder nachteilig noch vorteilhaft zu bewerten. Zusätzliche Kompensationsmaßnahmen sind nicht erforderlich.

2.1.7 Schutzgut Landschaft

Derzeitiger Zustand

Das Landschaftsbild im Osten der Gemeinde Damp ist von der landwirtschaftlichen Nutzung in einer sanften Hügellandschaft geprägt. Die vorhandenen großflächigen Schläge sind typisch für die Landschaft Schwansen, die in der Vergangenheit durch die Gutswirtschaft geprägt war. Die überwiegend ackerbaulich genutzten Flächen werden durch natürliche Strukturen wie kleine Waldflächen, Knicks und teilweise starke Einzelbäume aufgelockert. Die Kreisstraße 61 sorgt für eine Zerschneidung der Landschaft.

Das Plangebiet befindet sich südlich des Ostseebades Damp in unmittelbarer Nähe zur Ostsee. Das Landschaftsbild wird durch die Lage an der Ostseeküste geprägt. Innerhalb des Plangebietes besteht kein Meerblick. Vorbelastungen des Landschaftsbildes bestehen durch die vorhandene Bebauung des Ostseebades und hier insbesondere die hohen und weithin sichtbaren Klinikgebäude. Weiterhin entsteht zwischen dem Plangebiet und dem Ostseebad Damp aktuell ein weiterer Wohnmobilstellplatz, der das Landschaftsbild ebenfalls verändern wird.

Das Plangebiet selbst ist nur von der westlich verlaufenden Straße ‚Dorotheental‘ aus einsehbar. Knicks und Waldflächen fassen den vorhandenen Campingplatz insbesondere nach Norden und Süden ein und reduzieren die Einsehbarkeit des Plangebietes. Eine Vorbelastung besteht durch den bestehenden Campingplatz, der durch die Planung erweitert wird.

Geringe Teile des nordwestlichen Plangebietes befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes „Schwansener Ostseeküste“ (Verordnung vom 21.06.2002). Ansonsten erstreckt sich das LSG außerhalb des Plangebietes. Der Schutz der Landschaft ist aufgrund der unmittelbaren Lage am LSG von besonderer Bedeutung.

Teile des Plangebietes sind bereits durch den Campingplatz genutzt und dienen somit der Erholungsnutzung. Auch ein unbefestigter Reit-/Wanderweg ist im südlichen Plangebiet bereits vorhanden und führt von der Zufahrtsstraße des Campingplatzes entlang der Wohnmobilstellplätze nach Süden und von dort auf das Gelände des ansässigen Reiterhofes bzw. weiter in Richtung Ostsee.

Prognose bei Nichtdurchführung der Planung

Bei Nichtdurchführung der Planung könnte der Campingplatz entsprechend den gültigen Bebauungsplänen im Bereich des Grünlandes in Richtung Westen erweitert werden. Hochbauliche Anlagen mit potenzieller Fernwirkung würden nicht entstehen. Dennoch würde es zu einer Veränderung des Landschaftsbildes kommen. Eingrünungsmaßnahmen sind auch im Rahmen des Ursprungsplanes vorgesehen.

Das nördliche Plangebiet würde nicht verändert und die ackerbauliche Nutzung fortgeführt werden.

Auswirkungen der Planung

Geringe Teile des Plangebietes befinden sich innerhalb des Landschaftsschutzgebietes. Eine Entlassung von Flächen aus dem LSG ist jedoch nicht vorgesehen. Die relevanten Teile des Plangebietes werden als private Grünflächen mit Anpflanzgebot bzw. als wasserdurchlässig befestigter Wander- und Reitweg festgesetzt. Diese Nutzungen stehen nicht im Widerspruch mit der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet, weswegen keine Entlassung von Flächenteilen notwendig wird.

Die Planung sorgt für eine Erweiterung des Campingplatzes in Richtung Westen bzw. Nordwesten. Hierdurch werden Veränderungen des Landschaftsbildes verursacht. In den Randbereichen des Campingplatzes sind Anpflanzungen mit heimischen Gehölzen geplant, die für eine Eingrünung sorgen. Innerhalb des Plangebietes ist nur eine hauptbauliche Anlage vorgesehen (Sanitärgebäude), dessen Firsthöhe zum Schutz des Landschaftsbildes auf 5,50 m über Erdgeschossfertigfußbodenoberkante begrenzt wird. Im Zusammenhang mit den geplanten Neupflanzungen sind durch dieses Gebäude keine Fernwirkungen zu erwarten.

Die in den Randbereichen des Plangebietes bereits vorhandenen Gehölzbestände (Knicks, Hecken) werden erhalten und so weiterhin das Plangebiet ein- und durchgrünen. Zusätzlich sind Heckenpflanzungen im Bereich des Campingplatzes vorgesehen.

Die Planung dient in erster Linie der Erholungsnutzung und der Erweiterung des touristischen Angebotes in der Gemeinde Damp und der Region Schwansen. Der bestehende Campingplatz wird im Hinblick auf die hohe Nachfrage am Inlandstourismus nachhaltig erweitert.

Am westlichen Rand des Plangebietes soll ein kombinierter Reit- und Wanderweg entstehen. Dieser soll bestehende Wege nördlich und südöstlich des Plangebietes miteinander verbinden. Der Wanderweg wird in wasserdurchlässiger Bauweise hergestellt werden.

Die Planung ist als unerheblich nachteilig für das Schutzgut zu bewerten. Eine Vorbelastung des Landschaftsbildes besteht durch den bestehenden Campingplatz, der mit der Planung erweitert wird. Zu erhaltende und neue Grünstrukturen binden das Plangebiet in die Landschaft ein und dienen dem Schutz des Landschaftsbildes. Die Erholungsnutzung wird durch die Planung positiv beeinflusst.