Planungsdokumente: 2. Änderung und Erweiterung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 13 der Gemeinde Damp "Campingplatz Dorotheenthal"

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Inhaltsverzeichnis

Begründung

2.3 Nutzung erneuerbarer Energien sowie sparsame und effiziente Nutzung von Energie

Das neu geplante Gebäude wird nach dem Stand der Technik beheizt und das Gelände mit Energie versorgt. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes lassen eine Anbringung von regenerativen Energiequellen zu (z.B. Solaranlagen). Beeinträchtigungen bezüglich der Umweltbelange sind hier nicht zu erwarten.

2.4 Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle oder Katastrophen

Derzeit sind bei Umsetzung der Planung keine Risiken für die menschliche Gesundheit, Kulturgüter oder die Umwelt durch Unfälle und Katastrophen abzusehen. Betriebe nach der Störfallverordnung sind in der Umgebung nicht bekannt. Hinweise hierzu sind im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung nicht gemacht worden.

2.5 Auswirkungen der Planung auf das Klima und Anfälligkeit der geplanten Vorhaben gegenüber den Folgen des Klimawandels

Durch die Umsetzung der Planung werden weitere Freiflächen südlich des Ostseebades Damp versiegelt. Die kleinklimatischen Auswirkungen des Vorhabens werden sich bei der Durchführung der Planung auf das Plangebiet konzentrieren und durch den Erhalt und die Neuanlage von Gehölzstrukturen gemindert.

Teile des südlichen Plangebietes befinden sich innerhalb des Hochwasserrisikogebietes entlang der Ostseeküste. Die Festsetzungen der bisherigen Bebauungspläne ermöglichen eine Entwicklung des Campingplatzes und die Ausweisung von Stellplätzen auch im hochwassergefährdeten Bereich. Mit der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 werden die bislang ungenutzten Bereiche des Plangebietes, die unterhalb einer Geländehöhe von 3 m über NHN liegen, wieder als Flächen für die Landwirtschaft festgesetzt. Die Erweiterungsflächen des Campingplatzes werden dagegen im höher gelegenen nördlichen Plangebiet vorgesehen, welches sich außerhalb des Hochwasserrisikogebietes befindet. Bei der schweren Ostseesturmflut im Herbst 2023 wurden diese Bereiche ebenfalls nicht überflutet.

Ca. 500 m östlich des Plangebietes ist entlang der Ostseeküste der Regionaldeich Fischleger zum Schutz des tiefer gelegenen Hinterlandes errichtet worden. Der Deich wurde nach der Sturmflut im Oktober 2023 abschnittsweise erneuert und weist nun eine Kronenhöhe von ca. 3,0 m über NHN auf. Modellierungen zeigen, dass bei Hochwasserereignissen mit einem derzeitigen 100- bzw. 200-jährigen Wiederkehrintervall und einem Versagen des Regionaldeiches trotz der Nähe zur Ostsee nur ein kleiner Teil des topographisch niedrig gelegenen südlichen Plangebietes überflutet würde (MEKUN 2024). Die Wasserstände lägen im Bereich Damps bei diesen Hochwasserereignissen bei ca. 2,35 m + NHN bzw. 2,45 m NHN (MELUND 2022). Je nach Entwicklungsszenario ist durch den anthropogenen Klimawandel ein Anstieg des mittleren Meeresspiegels von 0,6 - 1,1 m bis zum Jahr 2100 zu erwarten. Bei Veränderungen des Meeresspiegels durch den Klimawandel ist auch eine Erhöhung der Häufigkeit der genannten Hochwasserereignisse sowie eine Veränderung des hochwassergefährdeten Bereiches zu erwarten. Diese werden im Wesentlichen die landwirtschaftlichen Nutzflächen und ggf. geringe Teile des neu ausgewiesenen Campingplatzes betreffen. Hier sind Anpassungen und Schutzvorkehrungen an veränderte Risiken durch Überflutung vergleichsweise einfacher umzusetzen, als es bei Gebäuden der Fall ist. Auch das Gefährdungsrisiko fällt geringer aus als z.B. bei dauerbewohnten Bereichen. Weiterhin sind Hochwasserereignisse entlang der Ostsee vornehmlich in den Wintermonaten und somit in der touristischen Nebensaison zu erwarten.

Im Plangebiet wird von großflächigen Neuversiegelungen abgesehen. Gebäudeneuanlagen werden auf ein Minimum reduziert. Zufahrten und Stellplätze werden in einem möglichst wasserdurchlässigen Aufbau gestaltet. Zudem werden Freiflächen begrünt und vorhandene Gehölzstrukturen erhalten. Fließgewässer sind im Umfeld des Plangebietes nicht vorhanden. Erhebliche Beeinträchtigungen durch sogenannte Starkregenereignisse, deren Häufigkeit und Intensität durch den Klimawandel voraussichtlich zunehmen wird, sind daher nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.

Unter Berücksichtigung der Vorkehrungen zum Hochwasserschutz ist vorerst keine Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels erkennbar.