Planungsdokumente: 35. Änderung F-Plan Stadt Schenefeld (Parallelverfahren zum B-Plan Nr. 84)

Begründung

4. Flächenausweisung – Sonstiges Sondergebiet – Pferdesportzentrum

Der überwiegende Teil des Geltungsbereiches der 35. F-Plan-Änderung wird als Sonstiges Sondergebiet – Pferdesportzentrum (§ 11 BauNVO) dargestellt.

Die Stadt Schenefeld will durch die Änderung der Flächendarstellung die Voraussetzungen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84 schaffen und somit die Weiterentwicklung des Pferdesportzentrums mit Pferdehaltung und Turnierbetrieb sicherstellen.

5. Flächenausweisung – Abwasserbeseitigung / Regenwasserrückhaltebecken

Im nordwestlichen Teil des Plangeltungsbereiches befindet sich ein großes Regenwasserrückhaltebecken. Dieses Regenwasserrückhaltebecken dient dem Niederschlagswassermanagement der Stadt Schenefeld. Angebunden an das Regenwasserrückhaltenbecken ist ein umfangreiches Graben- und Entwässerungssystem aus Richtung Osten.

Die Darstellung im Flächennutzungsplan erfolgt analog zur Festsetzung als Fläche für die Abwasserbeseitigung im vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 84.

6. Erschließung / Ver- und Entsorgung

Der Plangeltungsbereich wird über die Lindenallee erschlossen. Die Hauptzufahrt erfolgt über eine Verkehrsfläche im südwestlichen Teil des Plangeltungsbereiches.

Die Erschließung des Turnierparkplatzes (südöstlicher Teilbereich) erfolgt über eine Anbindung östlich des Heilpädagogischen Förderzentrum Friedrichshulde gGmbH. Im Rahmen der parallel durchgeführten 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 77 der Stadt Schenefeld wird die Zufahrtssituation zum Turnierparkplatz bauplanungsrechtlich geregelt.

Auf dem Gelände befindet sich ein umfangreiches Wegesystem zur Erschließung der einzelnen Weideflächen. Dieses Wegesystem soll beibehalten und bei Bedarf befestigt werden.

Die Ver- und Entsorgung erfolgt über Anbindung an das vorhandene Leitungssystem und deren Erweiterung.

Die Strom-, Wasser- und Gasversorgung erfolgt durch Nutzung und ggf. Erweiterung der vorhandenen Zuleitungen innerhalb der Lindenallee. Die Versorgung mit Strom und Gas unterliegt dem freien Markt. Ein konkreter Versorger kann deshalb nicht benannt werden.

Die Telekommunikationsversorgung erfolgt ebenfalls durch Nutzung und ggf. Erweiterung der vorhandenen Telekommunikationsleitungen innerhalb der Lindenallee.

Die Abfallentsorgung erfolgt entsprechend der Satzung des Kreises Pinneberg über die Abfallbeseitigung. Am Tag der Abholung sind die Mülltonnen an der Lindenallee aufzustellen.

Die Schmutzwasserentsorgung erfolgt über Anbindung an das vorhandene Leitungsnetz innerhalb der Lindenallee.

An der bestehenden Situation der Entwässerung des anfallenden Oberflächenwassers der Dachflächen, versiegelten Grundstücksflächen sowie der Erschließungsflächen erfolgen keine Änderungen.

Die Löschwasserversorgung erfolgt durch vorhandene Löschwasserhydranten in der Lindenallee. Ein Löschwasserhydrant befindet sich an der nördlichen Grundstücksgrenze des Flurstücks 20/2 an der Lindenallee (gegenüber der Zufahrt zum Heilpädagogischen Zentrum). Die Nennweite der anliegenden Leitung beträgt DN 150. Damit ist die Löschwasserversorgung im Plangeltungsbereich grundsätzlich sichergestellt.

TEIL 2 – 35. ÄNDERUNG FLÄCHENNUTZUNGSPLAN DER

STADT SCHENEFELD

VORLÄUFIGER UMWELTBERICHT

- für die frühzeitige Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB -