Planungsdokumente: 35. Änderung F-Plan Stadt Schenefeld (Parallelverfahren zum B-Plan Nr. 84)

Begründung

8.2 Schutzgut Mensch und menschliche Gesundheit

Auf den Menschen und seine Gesundheit wirkt seine Umwelt in ihrer Gesamtheit ein. Das Leben, die Gesundheit und das Wohlbefinden des Menschen hängen von dem Erhalt seiner Lebensgrundlagen ab. Beeinträchtigungen von Fläche, Boden, Wasser, Tieren, Pflanzen, biologischer Vielfalt, Klima, Luft, und der ihn umgebenden Landschaft können auch auf den Menschen, seine Gesundheit und sein Wohlbefinden nachteilige Auswirkungen haben. Diese Beurteilung fließt jedoch bei den genannten Schutzgütern und den Wechselwirkungen ein, soweit Beeinträchtigungen zu erwarten sind.

Um Wiederholungen zu vermeiden, werden in diesem Zusammenhang die Wohnung und das Wohnumfeld des Menschen und die Erholungsfunktion der Landschaft untersucht, da alle anderen Wirkfaktoren bei den Untersuchungen für die anderen Schutzgüter thematisiert werden. Zusätzlich werden, soweit erforderlich, die ortsübergreifenden Auswirkungen ermittelt.

Das Wohnumfeld für den Menschen sowie die Erholungsfunktion der Landschaft werden im Rahmen von Ortsbegehungen analysiert und bewertet.

8.3 Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt

Dieses Schutzgut umfasst die wildlebenden Tierarten und ihre Lebensgemeinschaften sowie die wildwachsenden Pflanzen und deren Vorkommen in Biotopen. Die biologische Vielfalt umfasst die Vielfalt an Arten und Lebensräumen.

Im Rahmen der parallelen Bearbeitung des Bebauungsplanes Nr. 84 werden durch die Biologen Dr. Klaus Voss und Karsten Lutz eine Biotoptypenkartierung und ein Artenschutzbeitrag erstellt.

Dabei werden anhand einer Ortsbegehung und Geländearbeit das Plangebiet und soweit eine Relevanz für den Artenschutz vorliegt, benachbarte Flächen und Randstrukturen untersucht, eine Biotoptypenkartierung durchgeführt und vorhandene geschützte Biotope kartografisch dargestellt.

Es erfolgt eine Erfassung der artenschutzrechtlich relevanten Fauna. Vögel werden durch Sicht und Rufe erfasst. Ergänzend wird eine Potenzialabschätzung von Tierartvorkommen anhand der Habitatstrukturen durchgeführt. Zudem erfolgt eine Datenabfrage beim Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume.

Die Ergebnisse dieser Gutachten werden in den Entwurf der Flächennutzungsplanänderung eingearbeitet.

8.4 Schutzgut Boden

Boden im Sinne des § 2 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) "ist die obere Schicht der Erdkruste, soweit sie Träger der in Absatz 2 genannten Bodenfunktionen ist, einschließlich der flüssigen Bestandteile (Bodenlösung) und der gasförmigen Bestandteile (Bodenluft), ohne Grundwasser und Gewässerbetten."

Zu bewerten sind die Bodenverhältnisse anhand der in § 2 Abs. 2 BBodSchG aufgeführten Kriterien:

  • natürliche Funktion als:
  • Lebensgrundlage und Lebensraum für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen,
  • Bestandteil des Naturhaushaltes, insbesondere mit seinen Wasser- und Nährstoffkreisläufen,
  • Abbau-, Ausgleichs- und Aufbaumedium für stoffliche Einwirkungen auf Grund der Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften, insbesondere auch zum Schutz des Grundwassers,

  1. Archivfunktion der Natur- und Kulturgeschichte,

  • Nutzungsfunktion als
  • als Rohstofflagerstätte,
  • Fläche für Siedlung und Erholung,
  • Standort für land- und forstwirtschaftliche Nutzung
  • und Standort für sonstige wirtschaftliche und öffentliche Nutzungen, Verkehr, Ver- und Entsorgung.

Die anstehenden Bodenverhältnisse werden anhand des Landwirtschafts- und Umweltatlas´ Schleswig-Holstein sowie anhand von Bodenkarten ermittelt.

Im östlichen Bereich der Teilfläche SO2 ist laut Landschaftsplan der Stadt Schenefeld eine Fläche mit "Altablagerungen zu untersuchen und ggf. zu sanieren" dargestellt. Bei der unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Pinneberg wurde eine Altlastenanfrage gestellt.

Die Funktion als Lebensraum für Tiere, Pflanzen und Bodenorganismen wird anhand der Bodentypen bewertet.

Die Archivfunktion der Natur- und Kulturgeschichte wird durch Beteiligung des Archäologischen Landesamtes Schleswig-Holstein ermittelt.